Wann wird ein in Portugal geborenes Kind ausländischer Eltern Staatsbürger?
Es kommt vor allem auf eine Sache an: ob ein Elternteil bereits fünf Jahre lang rechtmäßig in Portugal lebt. Dieses eine Kriterium entscheidet, ob der Fall sofort oder später eintritt.
Wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt bereits fünf Jahre rechtmäßig in Portugal lebt, kann das Kind von Geburt an durch Abstammung Portugiese werden. Dies wird durch eine Erklärung bei der Geburtsregistrierung geltend gemacht. Dies erfolgt umgehend, ohne Wartezeit.
Wenn kein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt fünf Jahre rechtmäßig lebt, ist das Kind bei der Geburt nicht Portugiese und wird später auf eine der folgenden Weisen Staatsbürger:
- Durch Einbürgerung, sobald ein Elternteil fünf Jahre rechtmäßig in Portugal lebt und das Kind eingeschult ist. In der Praxis tritt dies etwa mit dem Schulbeginn im Alter von sechs Jahren ein.
- Durch den Elternteil, falls dieser selbst Portugiese wird. Ein bereits geborenes Kind kann dann durch Erklärung die Staatsbürgerschaft erwerben.
- Eigenständig als Erwachsener, durch eigene Jahre des rechtmäßigen Aufenthalts in Portugal.
In der Zwischenzeit ist das Kind nicht ohne Aufenthaltsstatus. Ein in Portugal geborenes Kind eines Elternteils mit Aufenthaltstitel erhält einen eigenen Aufenthaltstitel auf erleichterter Grundlage. Mehr zu den einzelnen Fällen weiter unten.

















