2. Übersetzung und Notarisierung: Dies ist der Hauptgrund für Antragsablehnungen. Jedes offizielle Dokument, das außerhalb Spaniens ausgestellt wurde (Strafregister, Geburts-/Heiratsurkunden), muss einem strengen zweistufigen Prozess folgen:
- Schritt 1: Notarisierung. Das Dokument muss mit einer Apostille von Den Haag beglaubigt werden. Dies ist ein spezielles Zertifikat, das von einer zuständigen Behörde in Ihrem Heimatland (z. B. dem Außenminister in den USA) an Ihr Originaldokument angeheftet wird. Es bestätigt die Echtheit des Dokuments für die internationale Verwendung.
- Schritt 2: Beglaubigte Übersetzung. Nachdem die Apostille angebracht wurde, muss das gesamte Paket (Originaldokument + Apostille) von einem 'Traductor Jurado' (vereidigten Übersetzer) ins Spanische übersetzt werden, der offiziell vom spanischen Außenministerium anerkannt ist. Eine Standardübersetzung, selbst wenn sie notariell beglaubigt ist, ist wertlos.
3. Regel zur privaten Krankenversicherung: Dies ist ein weiteres großes Hindernis. Sie können keine Reiseversicherung verwenden. Sie benötigen eine vollständige, private spanische Krankenversicherung von einem Anbieter, der in Spanien tätig ist (z. B. Sanitas, Adeslas, DKV, Asisa). Die Police muss:
- Für das gesamte erste Jahr Ihres Aufenthalts gültig sein.
- Eine Deckung bieten, die dem spanischen öffentlichen Gesundheitssystem entspricht.
- Null Zuzahlungen (sin copagos) haben. Dies ist ein nicht verhandelbares Schlüsselwort. Jede Police, die von Ihnen verlangt, einen Teil der Kosten für einen Arztbesuch oder ein Verfahren zu zahlen, wird abgelehnt.
4. Details zur Strafregisterprüfung: Sie müssen eine Strafregisterprüfung aus jedem Land vorlegen, in dem Sie in den letzten fünf Jahren länger als sechs Monate gelebt haben. Für die USA muss dies die FBI Identity History Summary sein (kein bundesstaatlicher Check), und sie muss von der bundesstaatlichen Apostille begleitet werden.
5. 90-Tage-Einreisezeitraum: Sobald Ihr Visum genehmigt und in Ihrem Reisepass gestempelt ist, haben Sie in der Regel 90 Tage Zeit, um nach Spanien einzureisen. Die einjährige Frist für Ihren Aufenthalt beginnt mit Ihrem Eintrittsdatum, nicht mit dem Datum, an dem das Visum ausgestellt wurde.
Mit diesem Wissen sind wir bereit, die spezifischen Anforderungen und versteckten Nuancen jedes einzelnen Langzeitvisums in Spanien zu betrachten.
Wie lange kann ich mit einem Aufenthaltsvisum in Spanien bleiben?
Für die meisten Langzeitspanischen Visa ist der Visasticker in der Regel 90 Tage gültig (es handelt sich hauptsächlich um ein Einreise Visum). Nachdem Sie nach Spanien eingereist sind, sind Sie in der Regel verpflichtet, innerhalb von 1 Monat einen Antrag auf Ihre Ausländeridentitätskarte (TIE) zu stellen.
Wenn Ihre Frage also lautet: „Wie lange kann ich nur mit dem Visasticker bleiben?“ ist die praktische Antwort bis zu 90 Tage, da Sie erwartet werden, auf die TIE zu wechseln, sobald Sie in Spanien sind.
Die tatsächliche Aufenthaltsdauer wird durch die Aufenthaltsgenehmigung, die auf Ihrer TIE angegeben ist, bestimmt, und sie variiert je nach Genehmigungsart. Häufige Beispiele:
- Nicht-erwerbstätige Aufenthaltsgenehmigung (keine Arbeit): die anfängliche Genehmigung beträgt 1 Jahr, und die Verlängerungen betragen in der Regel 2 Jahre.
- Digital Nomad / Remote-Arbeit: wenn Sie von außerhalb Spaniens beantragen, kann das Visum 1 Jahr betragen; wenn Sie beantragen, während Sie rechtmäßig in Spanien sind, kann die Aufenthaltsgenehmigung 3 Jahre betragen.
Nicht-erwerbstätiges Visum (NLV) in Spanien
Das Nicht-erwerbstätige Visum (NLV) ist die klassische „Aufenthalt ohne Arbeit“ Genehmigung. Es ist für ein spezifisches Profil konzipiert: die Person, die es sich leisten kann, in Spanien zu leben, ohne einen einzigen Euro im Land verdienen zu müssen.
Das Verständnis der strengen finanziellen Anforderungen und der signifikanten steuerlichen Auswirkungen ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Antrag und einem nachhaltigen Leben in Spanien.
Für wen ist das NLV in Spanien?
- Rentner: Der klassische NLV-Inhaber, der von einer Rente und Ersparnissen lebt.
- Frühverrentete: Personen mit erheblichen Investitionsportfolios oder Ersparnissen, die eine langfristige Auszeit von ihrer Karriere nehmen.
- Sabbatical-Nehmer: Fachleute mit erheblichen Ersparnissen, die ein oder zwei Jahre in Spanien leben möchten, ohne zu arbeiten.
- Familienunterstützte Personen: Menschen, die von Familienmitgliedern finanziell unterstützt werden, die nicht mit ihnen wohnen.
Der gemeinsame Nenner ist finanzielle Selbstversorgung basierend auf passiven oder externen Quellen.
Was ist die finanzielle Anforderung für das NLV in Spanien?
Dies ist das mathematische Herzstück des NLV-Antrags. Ihr finanzieller Nachweis wird an einem spezifischen spanischen Regierungsmaßstab gemessen, der als IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples) bekannt ist.
Überblick: Sie müssen nachweisen, dass Sie über Mittel verfügen, die dem 400% des monatlichen IPREM für sich selbst (den Hauptantragsteller) für das gesamte Jahr entsprechen, plus zusätzlich 100% des monatlichen IPREM für jedes abhängige Familienmitglied, das im Antrag enthalten ist.
Mathematik in der Praxis (Beispiel mit den Zahlen von 2024):
Der monatliche IPREM für 2024 beträgt 600 €.
- Hauptantragsteller: 400% von 600 € = 2.400 € pro Monat.
- Jährliche Anforderung (Hauptantragsteller): 2.400 € x 12 = 28.800 €.
- Jedes abhängige Familienmitglied: 100% von 600 € = 600 € pro Monat.
- Jährliche Anforderung (jedes abhängige Familienmitglied): 600 € x 12 = 7.200 €.
- Gesamt für ein Paar: 28.800 € + 7.200 € = 36.000 €.
- Gesamt für ein Paar mit einem Kind: 36.000 € + 7.200 € = 43.200 €.