Welche Unterlagen werden für den EX18 benötigt?
Für den EX18-Antrag werden folgende Unterlagen benötigt: das ausgefüllte Formular, ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, der Nachweis über die Entrichtung der Gebühr für das Modelo 790 Código 012 sowie ein Nachweis darüber, dass Sie unter eine der in Artikel 7 der Real Decreto 240/2007 genannten Situationen fallen.
Letzteres variiert je nach Person und ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern.
Was jeder Antragsteller mitbringt
Das EX-18 selbst, ausgefüllt und unterzeichnet. Die gedruckte Anleitung verlangt Original und Kopie („SE PRESENTARÁ ORIGINAL Y COPIA DE ESTE IMPRESO“), und das internationale Welcome Center in Barcelona beschreibt es als Formular in zweifacher Ausfertigung. Bringen Sie zwei Exemplare mit, die identisch unterzeichnet sind.
Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, Original und Kopie. Abgelaufen? Bringen Sie eine Kopie zusammen mit einem Nachweis über den Antrag auf Verlängerung mit.
Den gestempelten Zahlungsnachweis für die Gebühr des Modelo 790 Código 012 sowie Ihren Nachweis für die jeweilige Situation (siehe unten).
Nachweise für Ihre Situation gemäß Artikel 7
Dies ist der Teil, der sich je nach Person unterscheidet. Sie müssen eine von vier Situationen gemäß Artikel 7 nachweisen und nur diejenige, die auf Sie zutrifft.
Angestellte Arbeitnehmer (trabajador por cuenta ajena)
Ein Angestellter weist die Situation durch eine Arbeitgeberbescheinigung oder einen Arbeitsvertrag mit Firmenname, Adresse, Steuernummer und der Sozialversicherungsnummer (código cuenta de cotización) nach.
Auch eine registrierte Arbeitsvertragsurkunde oder das Dokument „alta“ der Sozialversicherung (Seguridad Social) ist ausreichend.
Die Orden PRE/1490/2012 sieht eine kaum bekannte Vereinfachung vor: Mit einer Einwilligung zur direkten Überprüfung Ihrer Daten in den Sozialversicherungsdateien (TGSS) können Sie auf die Vorlage des Dokuments verzichten.
Selbstständige (trabajador por cuenta propia)
Ein Selbstständiger weist die Situation durch die Anmeldung im „Censo de Actividades Económicas“, einen Eintrag im Handelsregister oder die Sozialversicherungsanmeldung (Seguridad Social) im entsprechenden System nach.
Die gleiche Vereinfachung durch Einwilligung gilt auch hier. Der übliche Ablauf ist: Anmeldung bei der Hacienda über Modelo 036 oder 037, Anmeldung in der RETA (Sozialversicherung für Selbstständige), dann der EX18.
Nicht erwerbstätige Personen mit ausreichenden Mitteln
Wer in Spanien nicht arbeitet, muss zwei Dinge gleichzeitig nachweisen: eine Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel.
Das Fehlen eines dieser Punkte führt in der Regel zur Ablehnung des Antrags. Dies betrifft Rentner, finanziell Unabhängige und mitreisende Ehepartner.
Wie hoch müssen die finanziellen Mittel 2026 sein?
Das Gesetz sieht keine feste Tabelle vor.
Die Orden PRE/1490/2012 definiert ausreichende Mittel als solche, die den jährlichen Betrag für den Anspruch auf eine nicht beitragsabhängige Leistung überschreiten, wobei die persönliche und familiäre Situation berücksichtigt wird.
Für 2026 liegt dieser Referenzwert bei 8.803,20 Euro pro Jahr – der Betrag der nicht beitragsabhängigen Renten- und Invaliditätsleistungen nach der diesjährigen Anpassung.
Betrachten Sie diesen Betrag als Mindestgrenze für einen Einzelantrag, da die Orden eine individuelle Prüfung vorsieht und Behörden bei Ehepartnern oder Kindern, die vom gleichen Einkommen abhängig sind, höhere Nachweise erwarten.
Als Nachweis gelten fast alle gesetzlich anerkannten Formen: Grundbuchauszüge, bestätigte Schecks, Einkommensnachweise aus Investitionen, Kontoauszüge oder eine Kreditkarte mit Bankbestätigung.
Welche Krankenversicherung wird akzeptiert?
Die Versicherung muss dem Leistungsumfang des spanischen öffentlichen Gesundheitssystems entsprechen, unabhängig davon, ob sie in Spanien oder im Ausland abgeschlossen wurde.
Rentner erfüllen diese Bedingung automatisch, wenn sie den Anspruch auf staatlich finanzierte Gesundheitsleistungen in ihrem Heimatland nachweisen – dies wird durch die S1-Bescheinigung bestätigt.
Zwei wichtige Hinweise, die sowohl von Antragstellern als auch von Behörden wiederholt werden: Reiseversicherungen gelten hier nicht als Krankenversicherung. Zudem werden Policen mit Selbstbehalten häufig abgelehnt, da ein Selbstbehalt die Gleichwertigkeit mit dem öffentlichen System unterbricht.
Studierende
Studierende müssen die Immatrikulation an einer anerkannten oder öffentlich finanzierten Bildungseinrichtung, eine Krankenversicherung sowie eine unterzeichnete „declaración responsable“ über ausreichende finanzielle Mittel nachweisen.
Da hier eine eidesstattliche Versicherung anstelle eines Kontoauszugs ausreicht, ist dies der einfachste Weg der vier genannten Situationen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt als ausreichender Versicherungsschutz, sofern sie den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt. Ein EU-Austauschprogramm wird als Nachweis für die gesamte Situation anerkannt.
Wird eine Meldebescheinigung (empadronamiento) benötigt?
Nein, gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Die Meldebescheinigung ist nicht in der offiziellen Liste der erforderlichen Unterlagen aufgeführt, wird jedoch von vielen Provinzbehörden trotzdem verlangt – bringen Sie sie daher mit.
Hier liegt auch der Fehler vieler Aggregator-Anleitungen, die die Meldebescheinigung als zwingend darstellen. Die Online-Plattform der Nationalpolizei (e-Oficina) listet vier Punkte auf: das EX-18-Formular, den 790-012-Zahlungsnachweis, den Reisepass oder Personalausweis sowie den Nachweis für Artikel 7. Die Meldebescheinigung gehört nicht dazu.
Allerdings gilt: Behörden möchten, dass die im Formular angegebene Adresse mit einem staatlichen Register übereinstimmt. Die „Subdelegación del Gobierno“ in Valencia erklärt öffentlich, dass die Familien-Meldebescheinigung nicht zwingend erforderlich ist, da die Behörde dies intern prüft, empfiehlt sie jedoch zur Vermeidung einer Nachforderung. Der internationale Welcome Service in Barcelona gibt an, dass die Meldebescheinigung in der Regel nicht benötigt wird, es sei denn, die Adresse hat sich seit einem vorherigen Verfahren geändert.
Lassen Sie sich trotzdem melden (empadronarse). Sie benötigen die Bescheinigung für Gesundheitsleistungen, Schulen und ein Bankkonto – unabhängig vom EX18-Verfahren.
Übersicht: Welches Kästchen in Abschnitt 4 ankreuzen?
| Profil |
In Abschnitt 4 anzukreuzendes Kästchen |
| Angestellte |
Trabajador por cuenta ajena |
| Selbstständige |
Trabajador por cuenta propia |
| Nicht erwerbstätig |
No activo con recursos suficientes y seguro de enfermedad |
| Studierende |
Estudiante con recursos suficientes y seguro de enfermedad |
| EU-Familienmitglied eines EU-Bürgers |
Nacional UE/EEE/Suiza, familiar de otro nacional |
| Fünf Jahre in Spanien |
Residencia permanente, residencia continuada durante 5 años |
Eine Fußnote im Formular spart Ihnen möglicherweise einen Weg: Sie sind nicht verpflichtet, Dokumente vorzulegen, die bereits von einer spanischen Behörde ausgestellt wurden, oder solche, die Sie bereits in einem früheren Verfahren eingereicht haben.