EX18
FormSpain
02/09/2026

EX-18-Formular: Felder, Dokumente und Gebührenleitfaden

Formular Spanien Aufenthalt EU-Bürger

Das EX-18 ist das offizielle spanische Formular, das Bürger der EU, des EWR und der Schweiz nutzen, um sich im Zentralen Ausländerregister (Registro Central de Extranjeros) anzumelden, wenn sie beabsichtigen, länger als drei Monate in Spanien zu leben.

Was ist das EX-18-Formular in Spanien?

Das EX-18 ist die Antragsformular mit dem Titel „Solicitud de inscripción en el Registro Central de Extranjeros, Residencia de ciudadano de la UE“, das vom Ministerio de Inclusión, Seguridad Social y Migraciones für die Registrierung von EU-/EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen als spanische Einwohner:innen veröffentlicht wird.

Es basiert auf der Richtlinie 2004/38/EG zur Freizügigkeit, die durch das Real Decreto 240/2007 in spanisches Recht umgesetzt wurde. Artikel 7 dieses Dekrets legt die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in Spanien von mehr als drei Monaten fest. Die Orden PRE/1490/2012 regelt die Nachweisführung dieser Voraussetzungen.

Das Formular ist kostenlos. Auf dem PDF steht der Hinweis „IMPRESO GRATUITO. PROHIBIDA SU VENTA“, sodass jeder Anbieter, der Geld dafür verlangt, etwas verkauft, was die Regierung kostenlos bereitstellt.

Wofür dient das EX-18-Formular?

Das EX-18-Formular dient der Anmeldung als Einwohner:in: Es ist der Antrag, der EU-Bürger:innen im Registro Central de Extranjeros registriert und die Anmeldebescheinigung (certificado de registro de ciudadano de la Unión) ausstellt. Diese Bescheinigung bestätigt Ihren Wohnsitz in Spanien und enthält Ihre NIE.

Zwei Begriffe werden häufig verwechselt: Die NIE ist eine Nummer, ein steuerliches und administratives Kennzeichen, das auch Nicht-Einwohner:innen erhalten können. Die Anmeldebescheinigung ist ein Status, der bescheinigt, dass Sie sich in Spanien nach den EU-Freizügigkeitsregeln aufhalten.

Deshalb wird das EX-18 oft mit dem EX-15 verwechselt, das ausschließlich die Beantragung einer NIE ermöglicht. Das EX-18 hingegen registriert Sie als Einwohner:in und vergibt die NIE im Rahmen dieses Prozesses – daher bleibt das NIE-Feld leer, wenn Sie bisher noch keine NIE hatten.

Die Bescheinigung wird auch als CUE oder CRUE bezeichnet; dazu finden Sie einen eigenen Leitfaden.

EX18, EX-18 oder EX 18 – gibt es einen Unterschied?

Nein. EX18, EX-18 und EX 18 bezeichnen dasselbe Dokument.

Das Ministerium verwendet in der Kopfzeile des Formulars einen Bindestrich, in einigen Menüs jedoch keine Trennzeichen. Alle drei Schreibweisen verweisen auf dasselbe PDF.

Was die Bescheinigung nicht ist

Die Bescheinigung, auch „grüne NIE“ genannt, enthält Ihren Namen, Ihre Staatsangehörigkeit, Ihre Adresse in Spanien, Ihre NIE sowie das Anmeldedatum.

Sie enthält weder ein Foto noch Fingerabdrücke und kann daher nicht als Ausweisdokument dienen. Sie dient lediglich als Nachweis. Die Bescheinigung wird als grünes Blatt Papier ausgehändigt, in manchen Ämtern auch als kleiner grüner Ausweis, der zusammen mit Ihrem ausländischen Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden muss.

Sie läuft zudem nicht ab. Nach EU-Recht ist sie unbefristet gültig, allerdings müssen Sie Änderungen Ihrer Adresse oder Ihres Ausweisdokuments melden.

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Wer muss das EX-18-Formular ausfüllen?

Jede Person mit Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates, eines EWR-Landes (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz, die beabsichtigt, länger als drei Monate in Spanien zu leben, muss sich persönlich registrieren lassen und dafür das EX-18-Formular verwenden. Die Anmeldung muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise nach Spanien erfolgen.

In den ersten drei Monaten reicht ein EU-Pass oder Personalausweis aus. Nach Ablauf dieser Frist wird die Registrierung zur Pflicht und dient als Nachweis.

Eine verspätete Anmeldung entzieht Ihnen nicht das Recht auf Aufenthalt, da dieses Recht sowie der Zugang dazu auf EU-Recht und nicht auf die Bescheinigung zurückgehen. Allerdings fehlt Ihnen dann der Nachweis, den Banken, Arbeitgebern, Gemeindeverwaltungen und Vermietern verlangt werden.

Wie ist es mit Familienmitgliedern aus Nicht-EU-Ländern?

Familienmitglieder aus Nicht-EU-Ländern verwenden nicht das EX-18, sondern das EX-19, das für die „tarjeta de residencia de familiar de ciudadano de la Unión“ (Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern) ausgestellt wird. Diese Karte enthält Foto und Fingerabdrücke.

Entscheidend für den Zugang ist die Staatsangehörigkeit, nicht die Beziehung. Eine Deutsche, die mit einem Spanier verheiratet ist, stellt einen Antrag auf EX-18. Eine Argentinierin, die mit einem in Spanien lebenden Deutschen verheiratet ist, stellt einen Antrag auf EX-19.

Ein EU-Bürger, der sich einem anderen EU-Bürger anschließt, der nicht arbeitet, studiert oder sich selbst unterhält, registriert sich trotzdem mit dem EX-18 und wählt in Abschnitt 4 die Option „Nacional UE/EEE/Suiza, familiar de otro nacional“ aus.

Wie ist die Situation für britische Staatsbürger nach dem Brexit?

Britische Staatsbürger gelten in diesem Zusammenhang als Drittstaatsangehörige und reichen daher kein EX-18 ein.

Personen, die vor dem 01.01.2021 rechtmäßig in Spanien lebten, sind durch das Austrittsabkommen geschützt und besitzen eine TIE mit dem Vermerk „art. 50 TUE“. Alle, die ab 2021 einreisen, durchlaufen das Visumverfahren für Drittstaatsangehörige und erhalten eine reguläre TIE.

Müssen Kinder ein eigenes EX-18-Formular ausfüllen?

Ja.

Die Registrierung erfolgt individuell, sodass jedes Familienmitglied – einschließlich der Kinder – ein eigenes Formular ausfüllt und die entsprechende Gebühr entrichtet (mit Unterstützung der Eltern).

Ein Elternteil oder Vormund unterzeichnet für ein minderjähriges Kind auf der Zeile „Representante legal, en su caso“ und gibt im Feld „Título“ die Grundlage an: „Padre“, „Madre“ oder „Tutor“ an.

Wo können Sie das offizielle EX-18-PDF herunterladen?

Das offizielle EX-18-PDF wird vom Ministerio de Inclusión, Seguridad Social y Migraciones auf seinen Seiten zu Einwanderungsverfahren veröffentlicht und ist über die E-Office-Seite der Nationalpolizei für den „Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea“ verlinkt. Beide sind staatliche technische **Quellen, die dieselbe kostenlose Datei hosten.

Das Formular besagt, dass offizielle Muster durch jedes Druckverfahren reproduziert werden dürfen, sodass das Ausdrucken zu Hause erlaubt ist. Drucken Sie es unverändert und in Originalgröße aus.

Gibt es ein offizielles EX-18-Formular auf Englisch?

Nein. Das Ministerium veröffentlicht das EX-18 ausschließlich auf Spanisch, eine offizielle englische Version existiert nicht.

Jedes auf Englisch verfügbare EX-18-Formular online ist eine inoffizielle Übersetzung, die zum Verständnis hilfreich ist, während das Blatt, das Sie am Schalter unterschreiben, das spanische Original sein muss.

Falls Spanisch nicht Ihre Sprache ist, halten Sie einen englischen Leitfaden neben sich bereit (die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung übernimmt diese Aufgabe) und tragen Sie Ihre Antworten in das spanische Formular ein. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Namen, Daten, Zahlen und Ankreuzfelder, sodass die Hürde geringer ist, als es zunächst erscheint.

Welche Unterlagen werden für den EX18 benötigt?

Für den EX18-Antrag werden folgende Unterlagen benötigt: das ausgefüllte Formular, ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, der Nachweis über die Entrichtung der Gebühr für das Modelo 790 Código 012 sowie ein Nachweis darüber, dass Sie unter eine der in Artikel 7 der Real Decreto 240/2007 genannten Situationen fallen.

Letzteres variiert je nach Person und ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern.

Was jeder Antragsteller mitbringt

Das EX-18 selbst, ausgefüllt und unterzeichnet. Die gedruckte Anleitung verlangt Original und Kopie („SE PRESENTARÁ ORIGINAL Y COPIA DE ESTE IMPRESO“), und das internationale Welcome Center in Barcelona beschreibt es als Formular in zweifacher Ausfertigung. Bringen Sie zwei Exemplare mit, die identisch unterzeichnet sind.

Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, Original und Kopie. Abgelaufen? Bringen Sie eine Kopie zusammen mit einem Nachweis über den Antrag auf Verlängerung mit.

Den gestempelten Zahlungsnachweis für die Gebühr des Modelo 790 Código 012 sowie Ihren Nachweis für die jeweilige Situation (siehe unten).

Nachweise für Ihre Situation gemäß Artikel 7

Dies ist der Teil, der sich je nach Person unterscheidet. Sie müssen eine von vier Situationen gemäß Artikel 7 nachweisen und nur diejenige, die auf Sie zutrifft.

Angestellte Arbeitnehmer (trabajador por cuenta ajena)

Ein Angestellter weist die Situation durch eine Arbeitgeberbescheinigung oder einen Arbeitsvertrag mit Firmenname, Adresse, Steuernummer und der Sozialversicherungsnummer (código cuenta de cotización) nach.

Auch eine registrierte Arbeitsvertragsurkunde oder das Dokument „alta“ der Sozialversicherung (Seguridad Social) ist ausreichend.

Die Orden PRE/1490/2012 sieht eine kaum bekannte Vereinfachung vor: Mit einer Einwilligung zur direkten Überprüfung Ihrer Daten in den Sozialversicherungsdateien (TGSS) können Sie auf die Vorlage des Dokuments verzichten.

Selbstständige (trabajador por cuenta propia)

Ein Selbstständiger weist die Situation durch die Anmeldung im „Censo de Actividades Económicas“, einen Eintrag im Handelsregister oder die Sozialversicherungsanmeldung (Seguridad Social) im entsprechenden System nach.

Die gleiche Vereinfachung durch Einwilligung gilt auch hier. Der übliche Ablauf ist: Anmeldung bei der Hacienda über Modelo 036 oder 037, Anmeldung in der RETA (Sozialversicherung für Selbstständige), dann der EX18.

Nicht erwerbstätige Personen mit ausreichenden Mitteln

Wer in Spanien nicht arbeitet, muss zwei Dinge gleichzeitig nachweisen: eine Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel.

Das Fehlen eines dieser Punkte führt in der Regel zur Ablehnung des Antrags. Dies betrifft Rentner, finanziell Unabhängige und mitreisende Ehepartner.

Wie hoch müssen die finanziellen Mittel 2026 sein?

Das Gesetz sieht keine feste Tabelle vor.

Die Orden PRE/1490/2012 definiert ausreichende Mittel als solche, die den jährlichen Betrag für den Anspruch auf eine nicht beitragsabhängige Leistung überschreiten, wobei die persönliche und familiäre Situation berücksichtigt wird.

Für 2026 liegt dieser Referenzwert bei 8.803,20 Euro pro Jahr – der Betrag der nicht beitragsabhängigen Renten- und Invaliditätsleistungen nach der diesjährigen Anpassung.

Betrachten Sie diesen Betrag als Mindestgrenze für einen Einzelantrag, da die Orden eine individuelle Prüfung vorsieht und Behörden bei Ehepartnern oder Kindern, die vom gleichen Einkommen abhängig sind, höhere Nachweise erwarten.

Als Nachweis gelten fast alle gesetzlich anerkannten Formen: Grundbuchauszüge, bestätigte Schecks, Einkommensnachweise aus Investitionen, Kontoauszüge oder eine Kreditkarte mit Bankbestätigung.

Welche Krankenversicherung wird akzeptiert?

Die Versicherung muss dem Leistungsumfang des spanischen öffentlichen Gesundheitssystems entsprechen, unabhängig davon, ob sie in Spanien oder im Ausland abgeschlossen wurde.

Rentner erfüllen diese Bedingung automatisch, wenn sie den Anspruch auf staatlich finanzierte Gesundheitsleistungen in ihrem Heimatland nachweisen – dies wird durch die S1-Bescheinigung bestätigt.

Zwei wichtige Hinweise, die sowohl von Antragstellern als auch von Behörden wiederholt werden: Reiseversicherungen gelten hier nicht als Krankenversicherung. Zudem werden Policen mit Selbstbehalten häufig abgelehnt, da ein Selbstbehalt die Gleichwertigkeit mit dem öffentlichen System unterbricht.

Studierende

Studierende müssen die Immatrikulation an einer anerkannten oder öffentlich finanzierten Bildungseinrichtung, eine Krankenversicherung sowie eine unterzeichnete „declaración responsable“ über ausreichende finanzielle Mittel nachweisen.

Da hier eine eidesstattliche Versicherung anstelle eines Kontoauszugs ausreicht, ist dies der einfachste Weg der vier genannten Situationen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt als ausreichender Versicherungsschutz, sofern sie den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt. Ein EU-Austauschprogramm wird als Nachweis für die gesamte Situation anerkannt.

Wird eine Meldebescheinigung (empadronamiento) benötigt?

Nein, gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Die Meldebescheinigung ist nicht in der offiziellen Liste der erforderlichen Unterlagen aufgeführt, wird jedoch von vielen Provinzbehörden trotzdem verlangt – bringen Sie sie daher mit.

Hier liegt auch der Fehler vieler Aggregator-Anleitungen, die die Meldebescheinigung als zwingend darstellen. Die Online-Plattform der Nationalpolizei (e-Oficina) listet vier Punkte auf: das EX-18-Formular, den 790-012-Zahlungsnachweis, den Reisepass oder Personalausweis sowie den Nachweis für Artikel 7. Die Meldebescheinigung gehört nicht dazu.

Allerdings gilt: Behörden möchten, dass die im Formular angegebene Adresse mit einem staatlichen Register übereinstimmt. Die „Subdelegación del Gobierno“ in Valencia erklärt öffentlich, dass die Familien-Meldebescheinigung nicht zwingend erforderlich ist, da die Behörde dies intern prüft, empfiehlt sie jedoch zur Vermeidung einer Nachforderung. Der internationale Welcome Service in Barcelona gibt an, dass die Meldebescheinigung in der Regel nicht benötigt wird, es sei denn, die Adresse hat sich seit einem vorherigen Verfahren geändert.

Lassen Sie sich trotzdem melden (empadronarse). Sie benötigen die Bescheinigung für Gesundheitsleistungen, Schulen und ein Bankkonto – unabhängig vom EX18-Verfahren.

Übersicht: Welches Kästchen in Abschnitt 4 ankreuzen?

Profil In Abschnitt 4 anzukreuzendes Kästchen
Angestellte Trabajador por cuenta ajena
Selbstständige Trabajador por cuenta propia
Nicht erwerbstätig No activo con recursos suficientes y seguro de enfermedad
Studierende Estudiante con recursos suficientes y seguro de enfermedad
EU-Familienmitglied eines EU-Bürgers Nacional UE/EEE/Suiza, familiar de otro nacional
Fünf Jahre in Spanien Residencia permanente, residencia continuada durante 5 años

Eine Fußnote im Formular spart Ihnen möglicherweise einen Weg: Sie sind nicht verpflichtet, Dokumente vorzulegen, die bereits von einer spanischen Behörde ausgestellt wurden, oder solche, die Sie bereits in einem früheren Verfahren eingereicht haben.

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Ausfüllen des EX18-Formulars für die Aufenthaltserlaubnis

Um das EX18-Formular für die Aufenthaltserlaubnis auszufüllen, tragen Sie die vier nummerierten Abschnitte des Formulars in Blockbuchstaben mit einem schwarzen Stift aus, kreuzen Sie genau eine Situation in Abschnitt 4 an, unterschreiben und datieren Sie es und reichen Sie das Original sowie eine Kopie ein.

Das Formular umfasst zwei Seiten für die Dateneingabe sowie eine Anleitung, die Sie behalten.

Spanish travel form ex-18

Wichtige Hinweise

Die Anweisungen sind verbindlich und werden von den Behörden streng umgesetzt: Füllen Sie das Formular in Großbuchstaben, mit schwarzem Kugelschreiber oder am Computer aus.

Das Ausfüllen des PDFs am Bildschirm und das anschließende Ausdrucken ist sauberer, und ein Formular mit Durchstreichungen oder Korrekturflüssigkeit wird zurückgewiesen.

Wie hoch sind die Gebühren für den EX18-Antrag?

Die Gebühr für den EX18-Antrag beträgt 12,00 Euro, die über das *Modelo 790 Código 012* unter dem Posten für das *certificado de registro de residente comunitario* entrichtet wird. Der Betrag ist in der Gebührenordnung der Nationalpolizei aufgeführt.

Wo reicht man das EX18-Formular in Spanien ein?

Sie reichen das EX18-Formular persönlich in Spanien bei der 'Oficina de Extranjería' der Provinz ein, in der Sie wohnen, oder bei der zuständigen Polizeidienststelle (Comisaría de Policía Nacional) mit einer Einwanderungsabteilung.

Es gibt keine zentrale Annahmestelle und keinen postalischen Weg. Welche der beiden Stellen für Ihren Fall zuständig ist, hängt von der Provinz ab, und das Terminbuchungssystem weist Sie entsprechend zu.

Terminbuchung (Cita Previa)

Termine werden über das elektronische Terminbuchungssystem der Regierung für Einwanderungsverfahren gebucht, indem Sie Ihre Provinz auswählen und dann das Verfahren mit der Bezeichnung 'POLICÍA, CERTIFICADO DE REGISTRO DE CIUDADANO DE LA UE' wählen.

Falls Sie kein NIE und kein Digitales Zertifikat besitzen, können Sie sich mit Ihrer Passnummer oder Ihrer nationalen Ausweisnummer, Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Staatsangehörigkeit identifizieren.

Die Verfügbarkeit ist der entscheidende Faktor. In stark nachgefragten Provinzen sind Termine innerhalb von Minuten nach Freigabe ausgebucht, und Antragstellende berichten von wochenlangem morgendlichem Aktualisieren der Seite, um einen Termin zu ergattern.

Beginnen Sie sofort nach Ihrer Ankunft mit der Suche. EU-Bürger:innen ohne Pass können ihre nationale Ausweisnummer im Feld für die Passnummer eintragen.

Kann das EX-18 elektronisch eingereicht werden?

Nein.

Die Verordnung Orden PRE/1490/2012 schreibt vor, dass der Antrag persönlich bei der 'Oficina de Extranjería' oder der Polizeidienststelle einzureichen ist. Daher gibt es keinen telematischen Weg für die Ausstellung des EU-Aufenthaltsnachweises selbst.

Der Nachweis wird vor Ort ausgedruckt und ausgehändigt, sobald ein Beamter die Originale überprüft hat. Deshalb ist dieses Verfahren nicht online durchführbar, im Gegensatz zu vielen anderen Einwanderungsverfahren. Online möglich sind hingegen alle Schritte rund um die Terminbuchung: Gebührenerhebung, Formularausdruck und Terminvereinbarung.

So beantragen Sie die EU-Aufenthaltserlaubnis in Spanien

Um die EU-Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu beantragen, melden Sie sich im Zentralen Ausländerregister mit dem Formular EX-18 an. Dieses wird persönlich zusammen mit Ihrem Reisepass oder Personalausweis, der Quittung über die Gebühr 790-012 sowie Nachweisen, die Ihre Situation belegen, eingereicht. Nach dem Termin erhalten Sie direkt die Bescheinigung. Es gibt weder eine Wartezeit noch eine zu erwartende Genehmigung.

Wichtig zu wissen: Es handelt sich hierbei um eine Anmeldung und nicht um eine Genehmigung. Ihre Aufenthaltsberechtigung ergibt sich aus dem EU-Recht, und die Behörde bestätigt lediglich, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Spain EU green certificate NIE

Wie ist das Anmeldeverfahren für EU-Bürger?

Das Anmeldeverfahren für EU-Bürger umfasst sechs Schritte und ist an einem Vormittag erledigt, sobald der Termin vorliegt.

  1. Profil bestätigen. Angestellt, selbstständig, nicht erwerbstätig mit ausreichenden Mitteln, Student oder Familienmitglied eines anderen EU-Bürgers. Dies entscheidet über die benötigten Nachweise und das anzukreuzende Feld.
  2. Empadronamiento beantragen beim örtlichen Einwohnermeldeamt und die Bescheinigung aufbewahren.
  3. EX-18 ausfüllen, das Original und eine Kopie ausdrucken und beide unterschreiben.
  4. Modello 790 Código 012 unter der richtigen Rubrik bezahlen und den gestempelten Nachweis aufbewahren.
  5. Termin für die cita previa buchen für das certificado de registro de ciudadano de la UE.
  6. Persönlich erscheinen mit Originalen und Kopien aller Unterlagen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des spanischen Aufenthaltstitels?

Es gibt keine klassische Bearbeitungszeit.

Das Gesetz schreibt vor, dass der Titel sofort ausgestellt wird, sobald der Sachbearbeiter die Voraussetzungen prüft, sodass Sie ihn noch während des Termins erhalten.

Sowohl das Online-Portal der Nationalpolizei als auch die Verordnung Orden PRE/1490/2012 verwenden dieselbe Formulierung: expedición de forma inmediata. Die Wartezeit beschränkt sich auf die Terminvergabe.

Was passiert nach Einreichung des EX-18?

  • Antrag ist vollständig. Der Titel wird direkt am Schalter ausgestellt. Prüfen Sie vor dem Verlassen des Gebäudes Name, NIE und Adresse. Fehler lassen sich dort in einer Minute korrigieren – später erfordert dies einen neuen Termin.
  • Etwas fehlt. Das Amt stellt einen requerimiento aus und gibt Ihnen zehn Tage Zeit, die Lücke zu schließen. Wird diese Frist versäumt, gilt der Antrag als zurückgenommen (begründeter Bescheid, anfechtbar über den im Bescheid genannten Rechtsbehelf innerhalb der dort genannten Frist). Diese Zehntagesfrist ist in der Orden PRE/1490/2012 festgelegt und sollte bekannt sein, bevor ein Antrag scheitert.
  • Antrag wird abgelehnt. Eine Ablehnung kann durch den im Bescheid angegebenen Rechtsbehelf innerhalb von in der Regel einem Monat oder durch Klage vor dem Verwaltungsgericht innerhalb von zwei Monaten angefochten werden.

Bewahren Sie das Zertifikat flach auf und laminieren Sie es nicht. Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Daueraufenthaltszertifikats stellen – ebenfalls mit dem EX-18, wobei der Abschnitt für den Daueraufenthalt angekreuzt wird.

Häufige Fehler im EX-18-Formular

Die Ablehnungen und Nachforderungen häufen sich bei einer kleinen Anzahl von vermeidbaren Fehlern.

  • Mehr als ein Kästchen in Abschnitt 4 ankreuzen. Nicht miteinander vereinbare Kategorien können nicht beide zutreffen.
  • Zustimmung zur elektronischen Benachrichtigung ohne Digitales Zertifikat. Die Folge ist stillschweigend. Sie erhalten keine Anforderung, die Frist verstreicht, die Akte wird geschlossen.
  • Eine Adresse, die nicht mit dem padrón übereinstimmt, da die Behörde die Melderegisterdaten abgleicht.
  • Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung oder eine Reiseversicherung statt eines Schutzes, der dem spanischen öffentlichen System entspricht.
  • Nur ein Formular statt zwei mitbringen oder die falsche Rubrik auf dem 790-012 bezahlen.
  • Datumsangaben im Format Monat/Tag sowie ausländische Dokumente ohne beglaubigte Übersetzung.
  • Zu lange warten (bis Tag 89). Die Warteschlange für Termine ist härter als die gesetzliche Frist.

Wie kann Ihnen AnchorLess bei Ihrem Umzug nach Spanien helfen?

Kein Service, AnchorLess eingeschlossen, kann das EX-18 für Sie einreichen: Das Gesetz verlangt, dass Sie es persönlich vorlegen.

Gestorías, Einwanderungsanwälte und Umzugsdienstleister können die Unterlagen vorbereiten, die Nachweise nach Artikel 7 korrekt beschaffen, die Gebühr unter der richtigen Rubrik entrichten und die cita previa organisieren. Der Abschnitt 2 des Formulars dient genau dazu, dass eine Vertretungsperson helfen kann. Der letzte Schritt bleibt jedoch Ihnen vorbehalten.

Als EU-Bürger:in verfügen Sie bereits über das Wesentliche – das Recht, ohne Visum zu wohnen. Was den Umzug verzögert, ist der damit verbundene Verwaltungsaufwand, und der Großteil davon lässt sich bereits erledigen, bevor Sie überhaupt einen Termin für das EX-18 beantragen.

AnchorLess verschafft Ihnen Ihr spanisches NIE, Ihr Digitales Zertifikat und Ihr Bankkonto – online, ohne Cita Previa oder Warteschlangen, sodass Sie vorbereitet anreisen und direkt mit der Eingewöhnung in Spanien beginnen können.

Das sind die Unterlagen, die die meisten Menschen vorliegen haben müssen, bevor das EX-18 sinnvoll ist, und die Sie von zu Hause aus erledigen können, statt Zeit mit der Suche nach freien Terminen zu verlieren.

Wichtigste Erkenntnisse

Das EX-18 wirkt einschüchternd, da es sich um ein spanisches Verwaltungsformular mit vier nummerierten Abschnitten und keiner englischen Ausgabe handelt und sich letztlich als eines der unkomplizierteren Verfahren im spanischen Einwanderungswesen erweist. Zwei Seiten, fünf relevante Häkchenfelder, eine Gebühr von 12 Euro sowie ein noch am selben Morgen ausgestelltes Zertifikat.

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