Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Digital-Nomad-Visum-Status?
Verbringen Sie mehr als 183 Tage eines Kalenderjahres in Spanien, gelten Sie als steuerpflichtiger Wohnsitzinhaber und unterliegen damit der spanischen Einkommensteuer auf Ihr weltweites Einkommen, die progressiv bis zu 47 % beträgt. Die Beckham-Regelung bietet eine Alternative und gewährt qualifizierten Personen erhebliche Steuervorteile.
Steuerpflichtiger Wohnsitz in Spanien
Die Begründung eines steuerpflichtigen Wohnsitzes erfolgt automatisch und erfordert keine Anmeldung. Wer mehr als 183 Tage im Kalenderjahr auf spanischem Hoheitsgebiet verbringt, gilt unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft als steuerpflichtiger Wohnsitzinhaber.
Gleiches gilt, wenn sich Ihr wirtschaftlicher Mittelpunkt in Spanien befindet. Da dieses Visum einen tatsächlichen Aufenthalt in Spanien voraussetzt, werden die meisten Inhaber bereits im ersten vollen Jahr zum steuerpflichtigen Wohnsitzinhaber. Dies ist der Regelfall, und alles Weitere stellt eine Ausnahme dar, in die Sie sich bewusst entscheiden können.
Funktionsweise der Beckham-Regelung
Die Sonderregelung für entsandte Arbeitnehmer gemäß Artikel 93 des Ley 35/2006 ermöglicht es qualifizierten Personen, trotz steuerpflichtigem Wohnsitz nach den Regeln für Nichtansässige besteuert zu werden. Der zentrale Vorteil ist ein einheitlicher Steuersatz von 24 % auf Arbeitseinkommen bis zu 600.000 € sowie 47 % darüber hinaus.
Ein häufig falsch dargestellter Aspekt – auch in unserem eigenen Spanien-Visum-Ratgeber, den wir hier korrigieren – betrifft Folgendes:
Die Beckham-Regelung befreit Ihr ausländisches Gehalt nicht von der spanischen Steuerpflicht. Gemäß Artikel 93.2.a gilt jedes während der Gültigkeit der Regelung erzielte Arbeitseinkommen als in Spanien erzielt. Ihr Gehalt aus den USA oder dem Vereinigten Königreich unterliegt daher ab dem ersten Euro der spanischen Steuer in Höhe von 24 %.
Geschützt werden hingegen ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Ausländische Dividenden, Zinsen, Kapitalerträge und Mieteinnahmen aus ausländischem Immobilienbesitz fallen während der Gültigkeit der Regelung nicht unter die spanische Steuerpflicht. Zudem entfällt die Meldepflicht gemäß Modelo 720, und die Vermögensteuer gilt nur für in Spanien gelegene Vermögenswerte.
Die Steuervorteile sind somit real, allerdings anders gelagert als in den meisten Ratgebern beschrieben.
Wer kann die Regelung in Anspruch nehmen – und wer nicht
Sie müssen in den fünf Steuerjahren vor Ihrem Umzug als Nichtansässiger in Spanien gemeldet gewesen sein, und der Umzug muss durch eine qualifizierte Tätigkeit veranlasst sein.
| Profil |
Beckham-Regelung verfügbar? |
| Angestellter eines ausländischen Unternehmens mit diesem Visum |
Grundsätzlich ja |
| Geschäftsführer mit weniger als 25 % Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft |
Ja, unter bestimmten Bedingungen |
| Gründer mit einem von ENISA zertifizierten innovativen Start-up |
Ja |
| Hochqualifizierter Fachkraft in zertifizierten Start-ups oder im F&E-Bereich |
Ja, unter Einkommensvoraussetzungen |
| Gewöhnlicher Freiberufler mit standardmäßiger Anmeldung als Selbstständiger |
Nein |
Die letzte Zeile ist die entscheidende Falle. Der Weg der Selbstständigkeit, der für viele Amerikaner das Problem der Sozialversicherung löst, schließt gleichzeitig den Anspruch auf den einheitlichen Steuersatz aus. Gewöhnliche Freiberufler zahlen progressive Einkommensteuer nach der IRPF-Skala zuzüglich Beiträge für Selbstständige.
Bei der Wahl Ihres Einwanderungswegs sollten Sie diese Abwägung unbedingt berücksichtigen.
Die nicht verlängerbare Frist
Sie wählen das Steuerregime durch Einreichung des Modelo 149 innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Anmeldung in der spanischen Sozialversicherung oder nach Vorlage der Unterlagen, die Ihnen die Beibehaltung Ihrer ursprünglichen Absicherung ermöglichen.
Die Frist beginnt nicht mit Ihrer Ankunft, Ihrem Vertragsdatum oder Ihrem ersten Arbeitstag. Die Verwaltungspraxis hat dies zugunsten des Datums der Anmeldung in der Sozialversicherung entschieden. Dies ist insbesondere für Freiberufler relevant, deren RETA-Anmeldung Wochen nach der Ankunft erfolgen kann.
Die Frist ist absolut. Es gibt keine Verlängerungen, keine höhere Gewalt. Ein am nächsten Tag eingereichtes Modelo 149 gilt als nie eingereicht. Nach der Wahl filen Sie jährlich das Modelo 151 statt der gewöhnlichen Einkommensteuererklärung.
Jahr sieben
Das Regime gilt für das Jahr Ihrer Ankunft sowie die folgenden fünf Jahre, insgesamt also sechs Steuerjahre. Ab dem 1. Januar des siebten Jahres gelten Sie als gewöhnlicher steuerpflichtiger Wohnsitzinhaber, und die weltweite Einkommensteuerpflicht, die Vermögensteuer sowie die Meldepflicht gemäß Modelo 720 treten in Kraft.
Falls dies für Sie relevant ist, sollten Sie dies bereits im vierten Jahr klären.
Für US-Bürger
Sie reichen weiterhin eine US-Bundessteuererklärung ein, unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Die Foreign Earned Income Exclusion und der Foreign Tax Credit wirken sich auf den einheitlichen spanischen Steuersatz aus, und Fehler können in beide Richtungen teuer werden. Konsultieren Sie einen US-amerikanischen Steuerberater, der auf Auslandsrückkehrer spezialisiert ist.