Beckham Law Spanien
24 % Steuer
22/07/2026

Beckham Law in Spanien: Wer ist berechtigt, was Sie zahlen und wie Sie sich bewerben

Steuerliche Vorteile der Beckham Law in Spanien

Das Beckham Law ist der Spitzname für Spaniens Sondersteuerregime für zuziehende Arbeitnehmer, das in Artikel 93 des Gesetzes 35/2006 (LIRPF) festgelegt ist. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und sich dafür entscheiden, gelten Sie zwar als steuerlicher Wohnsitz in Spanien, berechnen Ihre Einkommensteuer jedoch nach den Regeln für Nichtansässige: ein pauschaler Steuersatz von 24 % auf spanische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bis zu 600.000 € pro Jahr, 47 % darüber hinaus sowie keine spanische Steuer auf die meisten ausländischen Einkünfte im Jahr des Umzugs und in den folgenden fünf Steuerjahren.

Was ist die Beckham Law in Spanien?

Die Beckham Law in Spanien ermöglicht es Ihnen, im Land als steuerlicher Wohnsitz zu leben, während Sie Steuern wie ein Nichtansässiger zahlen. Sie behalten Ihren Status als spanischer Einkommensteuerzahler bei und berechnen Ihre Steuerlast nach den Regeln der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR).

Die Agencia Tributaria beschreibt es klar: Personen, die aufgrund eines Arbeitsumzugs nach Spanien steuerliche Wohnsitz werden, können für das Jahr des Umzugs sowie die folgenden fünf Steuerjahre wählen, unter der IRNR besteuert zu werden – mit bestimmten Besonderheiten – und bleiben dennoch Einkommensteuerzahler.

Das Regime hindert Sie also nicht daran, steuerlicher Wohnsitz in Spanien zu werden. Es ändert jedoch, was diese Wohnsitznahme kostet. Sie melden sich an, geben Ihre Steuererklärung ab, gelten als hier lebend und die Berechnung Ihrer Steuerlast folgt anderen Regeln.

Das Regime wurde durch das Königliche Dekret 687/2005 eingeführt. Seinen Spitznamen erhielt es, weil David Beckham zu den ersten prominenten Nutzern zählte, nachdem er bei Real Madrid unterschrieben hatte. Seit 2015 sind Profisportler ausgeschlossen, der Name blieb jedoch erhalten.

Die heute relevante Fassung ist die durch das Startup-Gesetz (Ley 28/2022) überarbeitete Version, die seit dem 01.01.2023 in Kraft ist. Diese Reform verkürzte die vorherige Nichtansässigkeitsfrist von zehn auf fünf Jahre, öffnete das Regime für Remote-Arbeiter, Unternehmer sowie bestimmte hochqualifizierte Fachkräfte und erweiterte es auf nahe Familienangehörige.

Wie lange gilt die Beckham Law?

Die Beckham Law gilt sechs Jahre: das Steuerjahr, in dem Sie Ihren Wohnsitz wechseln, plus die fünf folgenden Steuerjahre. Diese Jahre sind kalendarische Jahre und keine rollierenden Zwölfmonatszeiträume.

Die Frist ist fest und nicht verlängerbar. Nach Ablauf des sechsjährigen Zeitraums werden Sie ab dem 1. Januar des siebten Jahres zum gewöhnlichen spanischen Steuerresidenten.

Wer im Oktober 2026 ankommt und in diesem Jahr steuerlichen Wohnsitz begründet, verbraucht bereits in drei Monaten ein volles Steuerjahr. Wer hingegen im Februar 2027 ankommt, erhält fast ein volles erstes Jahr. Das Ankunftsdatum entscheidet darüber, wie viel der sechs Jahre Sie tatsächlich nutzen – ein Punkt, der vor der Vertragsunterzeichnung bedacht werden sollte.

Wer hat Anspruch auf die Beckham Law?

Sie haben Anspruch, wenn Sie in den fünf Steuerperioden vor Ihrem Umzug kein steuerlicher Wohnsitz in Spanien hatten, Ihr Umzug nach Spanien durch eine der im Gesetz genannten qualifizierenden Situationen verursacht wurde und Sie keine Einkünfte über eine ständige Betriebsstätte in Spanien erzielen.

Die Berechtigung von Expats hängt hier vom Weg und nicht vom Pass ab. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Die Steuerbehörde prüft, aus welchem Grund Sie umgezogen sind und ob Sie dies nachweisen können.

Die Fünf-Jahres-Regel

Sie dürfen in den fünf Steuerperioden vor Ihrem Umzug keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien gehabt haben. Die Ansässigkeit wird gemäß Artikel 9 LIRPF beurteilt: mehr als 183 Tage im Kalenderjahr oder Spanien als Hauptbasis Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten oder Interessen.

Urlaubstage zählen nicht. Entscheidend ist die steuerliche Ansässigkeit. Wer 2022 in Spanien ansässig war, kann frühestens 2028 erneut umziehen und Anspruch geltend machen.

Qualifizierte ausländische Arbeitnehmer und die Wege in das Regime

Die Liste derjenigen, die die Beckham Law beantragen können, wurde 2023 erweitert. Sie umfasst nun weit mehr als nur Führungskräfte auf spanischer Gehaltsliste und schließt hochqualifizierte Personen ein, die für Startups oder in Forschung und Innovation tätig sind.

Weg Was er abdeckt Die Bedingung, die Antragsteller scheitern lässt
Arbeitsvertrag in Spanien Neue Anstellung bei einem spanischen Arbeitgeber oder Entsendung nach Spanien durch einen ausländischen Arbeitgeber Es muss eine echte Arbeitsbeziehung und ein tatsächlicher Umzug aufgrund dieser bestehen
Internationale Telearbeit Arbeiten aus Spanien für ein ausländisches Unternehmen als Angestellter Meist durch das internationale Telearbeitsvisum nachgewiesen, obwohl ein verbindliches Urteil aus 2025 bestätigt, dass das Visum nicht zwingend erforderlich ist
Geschäftsführer Tätigkeit als Geschäftsführer eines spanischen Unternehmens Falls das Unternehmen eine Vermögensverwaltungsgesellschaft ist, darf Ihr Anteil nicht über 25 % liegen
Innovative Unternehmensgründung Gründung eines Unternehmens mit besonderem wirtschaftlichem Interesse Benötigt ein positives Gutachten von ENISA
Hochqualifizierte Fachkraft Dienstleistungen für Startups oder Tätigkeiten in Ausbildung, Forschung, Entwicklung und Innovation Ein Mindestanteil Ihrer Einkünfte muss aus diesen spezifischen Dienstleistungen stammen
Familienangehörige Ehepartner, Kinder unter 25 Jahren, Kinder mit Behinderung jeden Alters sowie der andere Elternteil bei nicht verheirateten Paaren Ihre steuerpflichtigen Einkünfte in Spanien müssen unter denen des Hauptantragstellers liegen

Auf dem Weg der Telearbeit hat die Generaldirektion für Steuern dies in verbindlichem Urteil V2460-25 vom 11.12.2025 erneut geprüft. Darin wird die Regel insbesondere dann als erfüllt angesehen, wenn der Arbeitnehmer das internationale Telearbeitsvisum besitzt – allerdings ist das Visum keine absolute Voraussetzung, sofern eine echte Arbeitsbeziehung besteht und die Arbeit remote erbracht wird. Dies eröffnet EU-Bürgern, die kein Visum benötigen, eine bedeutende Möglichkeit.

Weitere Voraussetzungen für die Berechtigung

Die Wahl des Weges ist der erste Test. Drei weitere Voraussetzungen für die Berechtigung müssen zusätzlich erfüllt sein, und jede davon hat bereits Anträge scheitern lassen, die auf dem Papier sicher erschienen.

Keine ständige Betriebsstätte in Spanien, außer in den vom Gesetz ausdrücklich zugelassenen unternehmerischen Fällen.

Ein tatsächlicher Kausalzusammenhang. Der Umzug muss durch die qualifizierende Tätigkeit verursacht sein. Eine lange, unerklärte Zeitspanne zwischen Ankunft und Arbeitsbeginn schwächt diesen Zusammenhang und gibt der Steuerbehörde Anlass für Einwände.

Nachweis. Eine Steuerbescheinigung über Ihren vorherigen Wohnsitz, der Vertrag oder das Entsendungsschreiben sowie das Dokument, das Ihr Tätigkeitsbeginn festlegt. Die Erfüllung der Bedingungen ist nicht gleichbedeutend mit deren Nachweis.

Die 85%-Regel

Sie müssen tatsächlich von Spanien aus arbeiten. Im Ausland erbrachte Arbeit darf nicht mehr als 15 % Ihrer Gesamteinkünfte ausmachen. Überschreiten Sie diese Grenze, ist das Regime gefährdet.

Es gibt eine enge Ausnahme für im Ausland erbrachte Tätigkeiten für ein anderes Konzernunternehmen, die die Grenze anhebt – genau die Art von Klausel, die Sie sich vor Unterzeichnung einer reiseintensiven Position schriftlich bestätigen lassen sollten.

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Wer kommt nicht für die Beckham Law infrage?

Freiberufler und Selbstständige bilden die größte Gruppe der Ausgeschlossenen – und die meisten erfahren es zu spät.

Das spanische Digital Nomad Visa akzeptiert sowohl Angestellte als auch Freiberufler. Die Beckham Law nicht. Wenn Sie ausländische Kunden direkt in Rechnung stellen und sich als autónomo registrieren, ist der Standardweg für Remote-Arbeit gemäß Artikel 93 für Sie nicht möglich, da dieser auf einem Beschäftigungsverhältnis basiert.

Das praktische Ergebnis ist deutlich: Zwei Personen können mit demselben Visum in Valencia ankommen und ähnliche Tätigkeiten für ähnliches Geld ausüben. Der Angestellte zahlt pauschal 24 % auf spanische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Freiberufler hingegen unterliegt dem progressiven Steuersatz auf weltweite Einkünfte und muss ab dem ersten Tag Sozialversicherungsbeiträge als autónomo entrichten.

Selbstständige sind nicht vollständig ausgeschlossen. Der Weg als Unternehmer mit einem ENISA-Gutachten sowie der Weg als hochqualifizierter Fachkraft existieren zwar, doch beide unterliegen Bedingungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen – eine pauschale Annahme ist nicht möglich.

Außerhalb des Regimes stehen zudem:

  • Profisportler, seit 2015 ausgeschlossen.
  • Jeder mit einer festen Niederlassung in Spanien, sofern nicht einer der gesetzlich vorgesehenen Unternehmerfälle vorliegt. Dies birgt Risiken für Berater, die über eine US-LLC, eine britische LLP oder ein ähnliches Durchleitungsvehikel agieren, da die Steuerbehörde darin eine effektive Geschäftstätigkeit aus Spanien durch Sie sehen könnte.
  • Jeder, der das sechsmonatige Einreichungsfenster verpasst. Mehr dazu weiter unten, denn dies ist der häufigste Grund, warum Menschen ein Regime verlieren, für das sie eigentlich berechtigt waren.
  • Jeder, der bereits einmal vom Regime ausgeschlossen wurde. Einmal ausgeschlossen, ist ein erneuter Beitritt nicht mehr möglich.

Was sind die steuerlichen Vorteile der Beckham Law?

Die steuerlichen Vorteile setzen sich aus drei Teilen zusammen: eine Flat Tax auf Arbeitseinkommen anstelle der progressiven Skala, ausländisches Einkommen, das außerhalb der spanischen Bemessungsgrundlage bleibt, sowie eine Befreiung von der Vermögenssteuer für alles, was Sie außerhalb Spaniens besitzen.

Die reduzierte Besteuerung des Gehalts ist der Hauptvorteil. Die anderen beiden Punkte sind oft entscheidender und der Grund, warum jemand mit einem moderaten spanischen Gehalt und Vermögen im Ausland trotzdem finanziell besser dasteht.

Wie hoch ist der Steuersatz unter der Beckham Law?

Der Steuersatz beträgt 24 % auf spanische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bis zu 600.000 € pro Jahr und 47 % auf den darüber liegenden Betrag.

Verglichen mit der persönlichen Einkommensteuer im allgemeinen Regime, bei dem die Skala über sechs Stufen verläuft und die tatsächlichen kombinierten Grenzsteuersätze je nach Region zwischen etwa 45 % in Madrid und rund 54 % in der Comunitat Valenciana (inklusive regionaler Zuschläge) liegen, ist dies deutlich niedriger.

Die 24 %-Besteuerung gilt ab dem ersten Euro. Es gibt keinen steuerfreien Grundfreibetrag, weshalb die Flat Tax bei niedrigeren Gehältern gegenüber der progressiven Skala nachteilig sein kann. Die steuerliche Ansässigkeit in Spanien bleibt durch die Beckham Law unberührt. Sie gelten als ansässig, und die Flat Tax bestimmt lediglich, wie Ihre Steuerlast während der Gültigkeit des Regimes berechnet wird.

Welche Einkünfte werden unter der Beckham Law besteuert?

In Spanien erzielte Einkünfte werden besteuert. Ausländische Einkünfte im Allgemeinen nicht – mit einer wichtigen Ausnahme: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsort als in Spanien erzielt.

Diese Ausnahme führt oft zu Missverständnissen. Wer beispielsweise sechs Wochen im Jahr von New York aus arbeitet, kann diese Wochen nicht aus der spanischen Bemessungsgrundlage ausklammern.

Hier sehen Sie, wie die wichtigsten Einkunftsarten und Vermögenswerte behandelt werden:

Einkunftsart Behandlung unter der Beckham Law
Spanische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Flat Tax von 24 % bis 600.000 €, darüber 47 %
Im Ausland erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit während des Regimes Gelten als in Spanien erzielt und werden nach derselben Regel besteuert
Ausländische Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen und Kapitalerträge Außerhalb der spanischen Bemessungsgrundlage
Spanische Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge Besteuerung nach der Sparer-Steuer, beginnend bei 19 % und steigend mit der Höhe
Persönliche und familiäre Freibeträge, Hypotheken- und Unterhaltsabzüge Nicht verfügbar
Gemeinsame Veranlagung mit Ehepartner:in Nicht verfügbar
Modello 720 und Modelo 721 (Meldung ausländischer Vermögenswerte und Krypto) Während der Gültigkeit des Regimes nicht erforderlich

Gibt es eine Befreiung von der Vermögenssteuer?

Ja, aber nur teilweise. Die Vermögenssteuer gilt nur für in Spanien belegene Vermögenswerte, sodass ausländische Konten, Immobilien und internationale Portfolios während der Gültigkeit des Regimes außerhalb der spanischen Bemessungsgrundlage liegen. Auch die Meldepflicht für ausländische Vermögenswerte über Modelo 720 und Modelo 721 entfällt. Weitere Details zur Vermögenssteuer unter dem Regime finden Sie im entsprechenden Abschnitt.

Was die Flat Tax nicht abdeckt

Zwei Konsequenzen aus der obigen Tabelle werden oft unterschätzt.

Die Flat Tax bezieht sich auf das Bruttoeinkommen. Es gibt keinen Grundfreibetrag, keine Kinderfreibeträge, keine Behindertenfreibeträge und keine Hypothekenentlastung. Bei einem Gehalt von 45.000 € mit zwei Kindern kann das allgemeine Regime deutlich günstiger sein als 24 %.

Der Wegfall von Modelo 720 ist ein echter bürokratischer Vorteil. Für alle, die ausländische Konten, Brokerage-Vermögen oder Krypto oberhalb der Meldegrenzen halten, entfällt damit eine jährliche Meldung mit einer langen Geschichte an Strafen, die bis vor den EuGH gebracht wurden.

Beckham Law vs. Standard spanischer Steuerwohnsitz

Standard spanischer Steuerwohnsitz Beckham Law
Rechtsstatus Steuerwohnsitz, Besteuerung des Welteinkommens Steuerwohnsitz, Besteuerung nach Regeln für Nichtansässige
Besteuerter Einkommensbereich Welteinkommen Spanien-stämmiges Einkommen sowie sämtliches Arbeitseinkommen
Steuersatz für Arbeitseinkommen Progressiv, ca. 19 % bis 47 % (staatlich), höher je nach regionalen Sätzen 24 % pauschal bis 600.000 €, danach 47 %
Ausländisches passives Einkommen Besteuerung nach Sparerfreibetrag In Spanien nicht steuerpflichtig
Vermögenssteuer Weltweites Vermögen Nur in Spanien belegenes Vermögen
Meldung ausländischer Vermögenswerte (720 / 721) Erforderlich ab Überschreiten der Schwellenwerte Nicht erforderlich
Persönliche und familiäre Freibeträge Verfügbar Nicht verfügbar
Jährliche Steuererklärung Modelo 100 Modelo 151
Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen Vollständig Eingeschränkt, siehe unten
Erbschafts- und Schenkungssteuer Weltweit als Steuerwohnsitz Weltweit als Steuerwohnsitz
Dauer Dauerhaft Sechs Steuerjahre, danach endet die Regelung

Ab welchem Gehalt lohnt es sich?

Allein anhand der Grundtabellen übersteigt der Pauschalsatz die progressive Skala etwa ab einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 € bis 35.000 €. Werden Freibeträge berücksichtigt, liegt die tatsächliche Gewinnschwelle höher – meist im Bereich von 40.000 € bis 55.000 €, abhängig von Ihrer Region und Familiensituation.

Hier die Berechnung der Referenztabelle, die die staatlichen Sätze mit den zusätzlichen regionalen Sätzen kombiniert – vor Freibeträgen und regionalen Anpassungen. Betrachten Sie diese als Richtwert, nicht als Ihre tatsächliche Steuerlast.

Zu versteuerndes Arbeitseinkommen Progressive Referenztabelle Pauschalsatz 24 % Differenz
30.000 € ~7.165 € 7.200 € Progressiv leicht günstiger
40.000 € ~10.500 € 9.600 € Pauschalsatz um ~900 € günstiger
60.000 € ~17.900 € 14.400 € Pauschalsatz um ~3.500 € günstiger
100.000 € ~35.900 € 24.000 € Pauschalsatz um ~11.900 € günstiger
150.000 € ~58.400 € 36.000 € Pauschalsatz um ~22.400 € günstiger
300.000 € ~125.900 € 72.000 € Pauschalsatz um ~53.900 € günstiger

Drei Faktoren beeinflussen diese Zahlen im echten Leben maßgeblich.

Freibeträge verschieben die Gewinnschwelle nach oben. Der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und alle Familienleistungen sind im allgemeinen Regime enthalten und entfallen im Beckham-Regime.

Ihre Region spielt ebenfalls eine Rolle. Madrid hat eine der niedrigsten regionalen Steuerskalen, was die Gewinnschwelle hinauszögert. Regionen mit zusätzlichen Spitzensteuersätzen verschieben sie nach vorne.

Auslandseinkünfte können die Entscheidung allein bestimmen. Wer in Spanien 55.000 € verdient, aber Mieteinnahmen aus dem Ausland und ein ausländisches Portfolio besitzt, profitiert möglicherweise stärker von der Befreiung ausländischer Einkünfte als vom Steuersatzvorteil.

Wie beantrage ich die Beckham Law?

Um die Beckham Law zu beantragen, reichen Sie das Modelo 149 elektronisch bei der Agencia Tributaria ein – innerhalb von sechs Monaten ab dem im spanischen Sozialversicherungsnachweis oder dem entsprechenden Dokument bei Beibehaltung der Sozialversicherung im Heimatland angegebenen Startdatum.

Das Formular wurde durch die Verordnung HFP/1338/2023 vom 13.12.2023 (BOE vom 15.12.2023) genehmigt, zusammen mit dem aktuellen Modelo 151.

Voraussetzungen für die Beantragung

Die Berechtigung für die Beckham Law ist das eine. Die Möglichkeit, den Antrag einzureichen, das andere – und genau hier kommt es bei den meisten zu Verzögerungen.

Bevor Sie den Antrag stellen können, benötigen Sie eine NIF, die Aufnahme in das Steuerzahlerverzeichnis sowie eine Möglichkeit zur elektronischen Unterschrift, da dieses Regime keinen Papierweg vorsieht. Zudem müssen Sie die Unterlagen vorlegen, die den Anspruch belegen: den Arbeitsvertrag oder das Entsendungsschreiben, den Nachweis über das Startdatum Ihrer Sozialversicherung sowie eine Steuerbescheinigung aus dem Land, das Sie verlassen haben.

Der Antragsprozess Schritt für Schritt

  1. Besorgen Sie sich Ihre NIE und lassen Sie sich im Steuerzensus erfassen. Die Agencia Tributaria gibt vor, dass alle, die dieses Regime in Anspruch nehmen möchten, über eine NIF verfügen und im Steuerzensus erfasst sein müssen. Falls nicht, reichen Sie zunächst die Zensuserklärung ein.
  2. Laden Sie die unterstützenden Unterlagen hoch. Bevor Sie den Antrag einreichen, nutzen Sie ein spezielles Verfahren, um die Begleitdokumente elektronisch zu übermitteln. Die Registrierungsnummer dieses Uploads muss im Formular selbst angegeben werden.
  3. Reichen Sie das Modelo 149 elektronisch ein. Papierform ist für dieses Regime nicht vorgesehen.
  4. Übergeben Sie die Genehmigung an Ihre Lohnabrechnungsabteilung. Sobald das Regime bestätigt ist, wird die Quellensteuer von der progressiven Skala auf den Pauschalsteuersatz umgestellt. Bis dahin wenden Arbeitgeber in der Regel den Sondersteuersatz in Erwartung der Genehmigung an und korrigieren ihn, falls der Antrag abgelehnt wird.
  5. Reichen Sie das Modelo 149 erneut am Ende ein. Mit demselben Formular können Sie das Regime kündigen, den Ausschluss melden oder das Ende Ihrer Entsendung anzeigen – Letzteres innerhalb eines Monats.

Das Datum, das über Anträge entscheidet

Die Sechs-Monats-Frist beginnt nicht mit Ihrer Landung in Spanien. Sie startet an dem Tag, an dem Ihre qualifizierende Tätigkeit beginnt, bei den meisten Arbeitnehmern also mit der alta in der spanischen Sozialversicherung oder dem Datum auf dem Dokument, das Sie in Ihrem heimischen Sozialversicherungssystem hält.

Dieser Unterschied ist nicht akademisch. In einer öffentlichen Stellungnahme vom 04.12.2025 schilderte ein Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich, wie sein Antrag abgelehnt wurde, weil der Berater das Einreisedatum nach Spanien statt das Datum auf dem offiziellen Dokument des Vereinigten Königreichs verwendet hatte – der Fehler wurde erst nach der Ablehnung erkannt. Solche Berichte häufen sich, und sie haben alle dieselbe Ursache: Die Berechtigung bestand, das Datum nicht.

Es gibt keine Verlängerung und keine verspätete Einreichung. Versäumen Sie das Zeitfenster, ist das Regime für diesen Umzug verloren.

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Jährliche Steuererklärung: Formular 151

Solange das Regime gilt, reicht ihr die jährliche Steuererklärung als Modelo 151 ein – nicht als standardmäßiges Modelo 100. Die Abgabe erfolgt im Rahmen der regulären Renta-Kampagne.

Für das Einkommen des Jahres 2025 lief die Kampagne vom 08.04.2026 bis 30.06.2026, wobei der Abgabetermin für Steuererklärungen mit fälliger Nachzahlung per Lastschrift auf den 25.06.2026 vorgezogen wurde. Die Kampagne für das Einkommen 2026 wird voraussichtlich im Frühjahr 2027 nach demselben Muster eröffnet.

Das Modelo 150 ist nur noch für eine abnehmende Gruppe von Steuerpflichtigen relevant, die das Regime vor dem 01.01.2015 in Anspruch genommen haben.


Vier Fallstricke, die die meisten Ratgeber auslassen

1. Sie könnten Steuern auf Ihr selbst genutztes Wohneigentum schulden

Spanische Steuerinländer zahlen keine fiktive Einkommensbesteuerung auf ihre Hauptwohnung. Unter der Beckham Law sieht die Steuerbehörde dies anders.

In einer Vereinheitlichungsentscheidung des Kriteriums vom 17.07.2025 (RG 3697/2025) entschied der zentrale Wirtschaftsverwaltungsgerichtshof (Tribunal Económico-Administrativo Central), dass Steuerpflichtige nach Artikel 93 die fiktive Einkommensbesteuerung auf städtische Immobilien in Spanien erklären müssen, die sie besitzen und die keiner wirtschaftlichen Tätigkeit zugewiesen sind – inklusive der selbst genutzten Wohnung. Die Begründung: Das Regime berechnet die Steuerpflicht nach den Regeln für Nichtansässige, und diese enthalten keine Befreiung für die Hauptwohnung.

Der Betrag ist für sich genommen gering, ein Prozentsatz des Katasterwerts, und fällt jedes Jahr an, in dem Sie die Wohnung besitzen.

Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Das Oberverwaltungsgericht Madrid urteilte in seinem Beschluss 665/2025 vom 17.09.2025 – nach der TEAC-Entscheidung – und bestätigte eine Position, die es bereits in seinem Urteil 316/2024 vom 06.05.2024 eingenommen hatte. Somit steht eine verbindliche Verwaltungsdoktrin, die die Steuerbehörde derzeit anwendet, im Widerspruch zu gerichtlichen Entscheidungen, die den Steuerpflichtigen begünstigen. Wenn Sie unter diesem Regime eine Wohnung in Spanien besitzen, lohnt es sich, diesen Konflikt mit Ihrem Berater zu besprechen, anstatt ihn erst in einem Steuerbescheid zu entdecken.

2. Erbschafts- und Schenkungssteuer folgt Ihnen weltweit

Das Regime umfasst Einkommen- und Vermögenssteuer. Nicht abgedeckt sind Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Die Generaldirektion für Steuern hat in verbindlichen Auskünften, darunter V0293-19 vom 13.02.2019 und V2345-24, bestätigt, dass eine Person unter Artikel 93 für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer weiterhin als spanischer Steuerinländer gilt. Das bedeutet persönliche Steuerpflicht: Besteuerung alles Erhaltenen, unabhängig vom weltweiten Standort.

Vergleichen Sie dies mit der Alternative: Ein echter Nichtansässiger, der dieselben Vermögenswerte erbt, wird nur auf das in Spanien befindliche Vermögen besteuert.

Am stärksten betroffen ist daher, wer annahm, dass die „Besteuerung als Nichtansässiger“ ein einheitlicher, konsistenter Status sei. Erhalten Sie während Ihrer sechs Jahre in Spanien eine größere Schenkung oder Erbschaft aus dem Ausland, kann Spanien den gesamten Betrag besteuern – mit Steuersätzen und Freibeträgen, die je nach Autonomen Gemeinschaft stark variieren.

3. Ihre spanische Ansässigkeitsbescheinigung gilt nicht für Doppelbesteuerungsabkommen

Sie können unter dem Regime eine spanische Ansässigkeitsbescheinigung erhalten. Diese ist jedoch für Zwecke von Doppelbesteuerungsabkommen nicht gültig.

Dies ergibt sich aus der Definition von Ansässigkeit in den Abkommen. Die meisten schließen Personen aus, die in einem Staat nur auf dort erzielte Einkünfte besteuert werden – genau die Position, in die Sie das Regime versetzt. Die spanische Steuerbehörde hat diesen Punkt in verbindlichen Auslegungen bestätigt, darunter die Konsultation V2918-17.

Die praktischen Auswirkungen hängen vollständig von Ihrem Heimatland und dem jeweiligen Abkommen ab. Für manche ändert sich nichts. Für andere entfällt der Mechanismus, auf den sie sich verlassen haben, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dies ist eine Frage, die Sie vor der Wahl des Regimes mit einem grenzüberschreitenden Berater klären sollten – nicht danach.

4. Beim Verkauf Ihrer spanischen Wohnung gibt es keine Reinvestitionsbefreiung

Spanische Steuerinländer können die Kapitalertragssteuer beim Verkauf ihrer Hauptwohnung vermeiden, indem sie den Erlös innerhalb von zwei Jahren in eine neue Hauptwohnung reinvestieren. Da die Steuerpflicht unter dem Regime nach den Regeln für Nichtansässige berechnet wird, steht diese Befreiung während der Geltung des Regimes nicht zur Verfügung.

Wenn Sie Amerikaner:in sind

US-Bürger:innen werden vom IRS unabhängig von ihrem Wohnsitz auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Daher muss die Beckham Law im Vergleich zu Ihrer US-Steuererklärung und nicht isoliert betrachtet werden.

Die Foreign Earned Income Exclusion

Der IRS setzt die maximale Ausschlussgrenze für das Steuerjahr 2025 auf $130.000 für das Steuerjahr 2025 und $132.900 für das Steuerjahr 2026 pro berechtigter Person fest, sofern Sie den bona fide residence test oder den physical presence test erfüllen.

Bei einem US-Bürger mit einem spanischen Gehalt von 120.000 Euro beträgt die spanische Steuerlast unter dem Regime etwa 28.800 Euro. Da das Gehalt nahe an der Ausschlussgrenze liegt, kann ein Großteil davon in der US-Berechnung entfallen – was die Kombination auf diesem Einkommensniveau erst sinnvoll macht.

Der Trade-off mit dem Foreign Tax Credit

Oberhalb der Ausschlussgrenze oder stattdessen können Sie die in Spanien gezahlte Steuer auf die US-Steuer anrechnen. Hier wirkt der pauschale Satz von 24 % in beide Richtungen: Er liegt unter den progressiven Sätzen Spaniens und führt daher zu einem kleineren Pool an ausländischen Steuergutschriften, wodurch weniger überschüssige Gutschriften übrig bleiben, um anderes Einkommen abzuschirmen. Bei hohen Einkommen mit erheblichem passivem Einkommen oder Equity kann am Ende eine US-Steuerschuld verbleiben, die unter dem allgemeinen spanischen Regime nicht entstanden wäre.

Der Doppelbesteuerungsabkommen-Punkt ist für Amerikaner:innen am wichtigsten

Da der unter dem Regime ausgestellte Wohnsitznachweis für abkommensrechtliche Zwecke nicht gültig ist, steht der US-Spanien-Vertrag für die meisten Einkünfte während der Laufzeit des Regimes nicht in der üblichen Weise zur Verfügung. Für alle mit komplexen US-Verhältnissen ist dies die entscheidende Modellierungsfrage.

Wenn Sie eine US-LLC betreiben

Durchlaufende Gesellschaften sind der Punkt, an dem die Frage nach der Betriebsstätte greift. Sollte die Steuerbehörde zu dem Schluss kommen, dass Ihre LLC durch Ihre Tätigkeit in Spanien effektiv von dort aus betrieben wird, kann die Gewährung des Regimes verweigert und stattdessen das progressive Steuersystem auf das Einkommen angewendet werden.

Stock options, RSUs und Boni

Vor Ihrem Umzug gewährte Beteiligungen werden in Spanien nur anteilig nach den Tagen besteuert, an denen Sie während der Vesting-Periode in Spanien gearbeitet haben.

Die Dirección General de Tributación hat dieses Kriterium in der verbindlichen Auskunft V0813-23 vom 05.04.2023 festgelegt, die eine frühere und weniger günstige Position ersetzte. Die Aufteilung ist im Grundsatz einfach:

Zu versteuerndes Einkommen nach dem Regime = Gesamteinkommen × (Tage in Spanien während der Vesting-Periode ÷ Gesamtzahl der Tage der Vesting-Periode)

Daraus ergeben sich drei mögliche Szenarien:

  • Vollständig vor dem Umzug gewährt. Die Arbeitsleistung erfolgte außerhalb Spaniens, sodass die Ausübung oder Lieferung nicht der spanischen Bemessungsgrundlage unterliegt, selbst wenn sie während Ihres Aufenthalts in Madrid erfolgt.
  • Vesting erstreckt sich über den Umzug. Nur der spanische Anteil wird hier mit dem Flat-Tax-Satz bis zur Grenze besteuert.
  • Gewährung und Vesting innerhalb des Regimes. Sämtliche Erträge gelten als spanisches Arbeitseinkommen.

Boni folgen derselben Logik. Ein Bonus, der 2027 für die Leistung 2026 gezahlt wird, wird nach dem Zeitraum analysiert, für den er gezahlt wird, und nicht nach dem Datum, an dem er auf Ihrem Konto eingeht.

Familiennachzug

Seit der Reform von 2023 können auch Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner, Kinder unter 25 Jahren, Kinder mit Behinderung jeden Alters sowie der andere Elternteil bei nicht bestehender Ehe das Regime wählen.

Die Voraussetzungen sind kumulativ:

  • Sie ziehen gemeinsam mit Ihnen um oder später, jedoch innerhalb des ersten Steuerjahres, in dem das Regime für Sie gilt.
  • Sie erfüllen denselben Fünfjahres-Test zur vorherigen Nichtansässigkeit.
  • Sie erzielen keine Einkünfte über eine Betriebsstätte in Spanien.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen in Spanien bleibt niedriger als Ihres. Erzielt ein Ehepartner höhere Einkünfte als der Hauptantragsteller, scheitert die Ausweitung.

Jedes Familienmitglied reicht ein eigenes Modelo 149 ein, das auf den Hauptantragsteller verweist. Verzichtet der Hauptantragsteller oder wird ausgeschlossen, verlieren auch die Familienmitglieder ihre Berechtigung.

Vermögenssteuer im Rahmen des Regimes

Sie unterliegen der spanischen Vermögenssteuer kraft tatsächlicher Verpflichtung, d. h. nur auf Vermögenswerte, die sich in Spanien befinden, ausgeübt oder durchgesetzt werden können. Ausländische Bankkonten, ausländisches Eigentum und internationale Portfolios fallen während der Geltung des Regimes nicht in die Bemessungsgrundlage der spanischen Vermögenssteuer.

Hier spielen regionale Vorschriften eine Rolle. Einige autonome Gemeinschaften erstatten die regionale Vermögenssteuer vollständig zurück, und die nationale Solidaritätssteuer auf große Vermögen gilt ab einer Schwelle von 3 Millionen Euro auf derselben rein spanischen Basis.

Eine Entwicklung, die es zu beachten gilt: In den Urteilen 1372/2025 vom 29.10.2025 und 1402/2025 vom 03.11.2025 hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass Steuerpflichtige, die kraft tatsächlicher Verpflichtung unterliegen, die kombinierte Einkommen- und Vermögenssteuerobergrenze gemäß Artikel 31 des Vermögenssteuergesetzes in Anspruch nehmen können – eine Regelung, die zuvor nur für Steuerpflichtige galt, die auf weltweites Vermögen besteuert wurden. Ob und wie dies Steuerpflichtige nach Artikel 93 betrifft, ist eine Frage für Fachleute und aktuell noch offen.


Was im siebten Jahr passiert

Am ersten Tag des siebten Steuerjahres werden Sie ohne Übergangsphase zum gewöhnlichen spanischen Steuerinländer.

Was sofort aktiviert wird:

  • Welteinkommen unterliegt der spanischen Bemessungsgrundlage und wird nach progressiven Steuersätzen besteuert.
  • Ausländische Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge verlieren ihre Steuerbefreiung und werden nach dem Sparer-Pauschbetrag besteuert.
  • Vermögenssteuer wird auf weltweites Vermögen angewendet, vorbehaltlich der regionalen Regelungen.
  • Modelo 720 und Modelo 721 müssen für ausländische Vermögenswerte und ausländische Kryptowährungen über den Schwellenwerten bis zum 31. März des Folgejahres abgegeben werden.
  • Persönliche und familiäre Freibeträge werden wieder verfügbar, was der einzige Vorteil in dieser Situation ist.

Diejenigen, die dies gut planen, beginnen bereits im fünften Jahr mit der Umstrukturierung, während sie sich noch im Rahmen des Regimes befinden. Diejenigen, die es schlecht planen, entdecken es erst im April des siebten Jahres, wenn die erste weltweite Steuererklärung bereits überfällig ist.

Ein kleiner Trost für Gründer und Führungskräfte: Spaniens Exit-Steuer auf nicht realisierte Gewinne gilt nur für Personen, die in mindestens 10 der letzten 15 Jahre spanische Einkommensteuerzahler waren – ein Schwellenwert, den niemand innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren erreichen kann.

Sollten Sie sich dafür entscheiden? Eine Analyse nach Profil

Profil Meist gut geeignet Begründung
Angestellter mit spanischem Vertrag über ca. 60.000 € Ja Der Vorteil steigt oberhalb der Gewinnschwelle schnell an
Remote-Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens, hohes Gehalt Ja Pauschalsatz plus ausländische passive Einkünfte ausgenommen
Führungskraft mit ausländischen Kapitaleinkünften oder ausländischem Immobilienbesitz Ja Die Befreiung überwiegt oft den Steuersatz
Geschäftsführer einer aktiven spanischen Gesellschaft Meistens Keine Beteiligungsgrenze für operative Unternehmen
Freiberufler mit Rechnungsstellung an ausländische Kunden Nein Ausgeschlossen vom Standardverfahren
Angestellter mit Einkommen unter ca. 40.000 € Oft nein Verlorene Freibeträge überwiegen den Pauschalsatz
Person, die in Spanien ein Haus kaufen und langfristig bleiben möchte Einzelfallprüfung Fiktive Einkünfte jetzt, weltweite Besteuerung ab Jahr sieben
US-Bürger mit komplexen Kapitalanlagen oder Beteiligungseinkünften Zuerst modellieren Vertragliche Regelungen und Anrechnung ändern sich

Fehler, die den Verlust des Regimes zur Folge haben

Sechs Monate ab dem falschen Datum zählen. Die Frist beginnt mit der Anmeldung bei der Sozialversicherung oder dem entsprechenden Dokument, nicht mit der Ankunft.

Verwechslung der Formulare. In mehreren weit verbreiteten Leitfäden wird empfohlen, das Modelo 151 zu verwenden. Das Modelo 151 ist die jährliche Steuererklärung. Das Modelo 149 ist der Antrag.

Annahme, dass das Visum das Steuerregime mit sich bringt. Das Digital Nomad Visa und die Beckham Law sind zwei separate Anträge an zwei unterschiedliche Behörden mit jeweils eigenen Regeln. Der Besitz eines Visums gewährt nicht automatisch das andere.

Als Selbstständiger registrieren und 24 % erwarten. Der Standardweg für Remote-Arbeit erfordert ein Beschäftigungsverhältnis.

Den Kausalzusammenhang vernachlässigen. Eine lange, nicht erklärte Lücke zwischen der Ankunft in Spanien und dem Beginn der qualifizierenden Tätigkeit schwächt den Nachweis, dass der Umzug durch die Arbeit veranlasst wurde.

Zu viel im Ausland arbeiten. Überschreiten Sie 15 %, ist das Regime gefährdet und schwer wiederherzustellen.

Antragstellung ohne Nachweise. Eine Steuerbescheinigung Ihres Herkunftslandes, der Arbeitsvertrag oder das Entsendeschreiben sowie der Nachweis des Beginns der Sozialversicherung sind erforderlich, um einen Anspruch in eine Genehmigung umzuwandeln.

Häufige Fragen zur Beckham Law in Spanien

Ist die Beckham Law 2026 noch verfügbar?

Ja. Artikel 93 LIRPF bleibt mit der durch Ley 28/2022 eingeführten Fassung in Kraft, und für 2026 wurde keine strukturelle Reform angekündigt.

Können Digital Nomads sie nutzen?

Angestellte Remote-Arbeiter:innen, ja. Freiberufler:innen und Autónomos im Allgemeinen, nein. Ein verbindliches Urteil vom 11.12.2025 bestätigte zudem, dass das internationale Telework-Visum keine absolute Voraussetzung ist, sofern ein echtes Arbeitsverhältnis besteht.

Wie ist die Frist für die Beantragung?

Sechs Monate ab Beginn Ihrer qualifizierenden Tätigkeit, nachgewiesen durch Ihre spanische Sozialversicherungsanmeldung oder das Dokument, das Sie in Ihrem Heimatlandssystem hält. Es gibt keine Verlängerungen.

Welches Formular muss ich verwenden?

Modelo 149 zur Option, zum Verzicht oder zur Meldung des Ausschlusses. Modelo 151 für die jährliche Steuererklärung.

Muss ich weiterhin Modelo 720 einreichen?

Nein. Die Meldepflicht für ausländische Vermögenswerte und Kryptowährungen gilt während der Gültigkeit des Regimes nicht.

Kann mein:e Ehepartner:in sich bewerben?

Ja, sofern er:sie innerhalb des ersten Steuerjahres Ihres Regimes umzieht, den Fünfjahres-Test besteht, keine spanische Betriebsstätte hat und sein:ihr zu versteuerndes Einkommen in Spanien niedriger ist als Ihres.

Deckt das Regime die Erbschaftssteuer ab?

Nein. Sie bleiben für Erbschafts- und Schenkungssteuer spanische:r Steuerpflichtige:r, was eine weltweite Steuerpflicht bedeutet.

Kann ich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und meinem Land nutzen?

Grundsätzlich nicht für die meisten Einkünfte während der Gültigkeit des Regimes, da das unter Artikel 93 ausgestellte spanische Wohnsitzzeugnis für Abkommenszwecke nicht gültig ist. Die Auswirkungen hängen vom jeweiligen Abkommen ab.

Muss ich meine Wohnung versteuern?

Laut verbindlicher Verwaltungsauffassung vom 17.07.2025 ja, als fiktives Mieteinkommen. Der Oberste Gerichtshof Madrids hat dies anders entschieden, sodass die Rechtslage umstritten ist.

Kann ich später zum allgemeinen Regime wechseln?

Sie können im November und Dezember verzichten, um ab dem Folgejahr das allgemeine Regime anzuwenden. Der Verzicht ist endgültig: Eine Rückkehr ist nicht möglich.

Gilt das Regime im Baskenland und in Navarra?

Nein. Diese Regionen verfügen über eigene Einkommenssteuersysteme mit eigenen Inbound-Worker-Regelungen und eigenen Bedingungen.

Wie kann AnchorLess Ihnen helfen?

Der Antrag auf die Beckham Law selbst wird von einer spanischen Steuerberatung bearbeitet – und genau dort gehört er auch hin. Entscheidend dafür, ob der Antrag überhaupt eingereicht werden kann, ist die darunterliegende Ebene. Und diese Ebene übernimmt AnchorLess für Sie.

Ihr NIE. Jeder Schritt dieses Steuerregimes setzt voraus, dass Sie bereits über eine NIE verfügen. Der Antrag erfordert eine spanische Steuernummer und die Eintragung in das Steuerregister. Zudem müssen die Daten aus dem Register und die NIE exakt übereinstimmen. Wir übernehmen die Beantragung der NIE für Sie – remote und mit einem Anwalt, der den Termin für Sie bucht und wahrnimmt.

Ihr spanisches NIF. Für Ausländer, die eine Steuernummer benötigen, ohne den Weg über die Aufenthaltserlaubnis zu gehen.

Ihr digitales Zertifikat. Die Einreichung der Formulare Modelo 149 und Modelo 151 erfolgt ausschließlich elektronisch. Ohne ein digitales Zertifikat oder Cl@ve sind Sie darauf angewiesen, dass andere Personen Ihnen Zugang zum Steueramt verschaffen. Wir richten das Zertifikat korrekt ein – inklusive aller Details, die sonst zu erneuten Anträgen zwingen.

Ihr spanisches Bankkonto. Meist erforderlich, bevor Ihr erstes Gehalt ausgezahlt wird, und oft der langsamste Schritt, wenn Sie ihn erst nach Ihrer Ankunft erledigen.

AnchorLess verbindet Sie mit lizenzierten Fachkräften, die die Anträge bearbeiten. Wir sind eine Umzugsplattform und geben keine Steuerberatung.

Möchten Sie wissen, was Sie für ein Leben in Spanien benötigen? AnchorLess unterstützt Sie und vereinfacht Ihren Umzug. Besuchen Sie AnchorLess.io und erfahren Sie mehr.

Wichtigste Erkenntnisse

Das Regime belohnt Menschen, die den Kalender strategisch planen, und bestraft diejenigen, die das Gehalt optimieren. Ein Startdatum im Februar statt im Oktober bringt fast ein ganzes zusätzliches Steuerjahr ein. Eine Sechs-Monatsfrist, die ab dem richtigen Dokument gezählt wird, sichert den gesamten Vorteil. Ein Gespräch über Erbschaft, Abkommensnutzung und den Sieben-Jahres-Abfall vor dem Opt-in ist mehr wert als der von allen angeführte Steuersatzvergleich.

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Ich liebe AnchorLess! Sie waren fantastisch bei meinem Umzug nach Portugal mit der NIF, dem Girokonto, dem Anwalt und der Steuerberatung. Ich werde froh sein, wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, aber zumindest war die Reise mit ihnen reibungsloser.
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