Was gibt es Neues zur Familienzusammenführung?
Die Regeln für die Einreise von Familienmitgliedern nach Portugal wurden verschärft. Eine neue Wartefrist von zwei Jahren gilt nun für rechtmäßige Einwohner, die einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen möchten.
Es gibt jedoch einige wichtige Ausnahmen:
- Die zweijährige Wartezeit gilt nicht für Anträge auf Zusammenführung von minderjährigen Kindern oder behinderten Kindern, die von ihren Eltern abhängig sind.
- Längere Ehen können nach einem Jahr rechtmäßigen Aufenthalts in Portugal einen Antrag stellen.















