Erhöhte Aufenthaltsanforderungen
Die bedeutendste Änderung ist die Verlängerung der Mindestaufenthaltsdauer, die erforderlich ist, um die portugiesische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
- Für die meisten ausländischen Staatsangehörigen: Die erforderliche Dauer des legalen Aufenthalts wurde von fünf auf zehn Jahre verdoppelt.
- Für Staatsangehörige von CPLP-Ländern (Gemeinschaft der Portugiesischsprachigen Länder), einschließlich Brasilien, und für Staatsangehörige der Europäischen Union: Die Aufenthaltsanforderung wurde von fünf auf sieben Jahre erhöht.
















