Was ist die EU Blue Card?
Die EU Blue Card ist ein Aufenthaltstitel, der mit der Bezeichnung „EU Blue Card“ versehen ist und hochqualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern ermöglicht, in dem Land zu leben und zu arbeiten, das die Karte ausgestellt hat. Sie ist für bezahlte Beschäftigung in einer qualifizierten Position konzipiert, und der Inhaber genießt als Arbeitnehmer den Schutz des Arbeitsrechts dieses Landes.
Das gesamte System basiert auf einer EU-Rechtsvorschrift: der Blue Card Directive, offiziell Richtlinie (EU) 2021/1883. Die überarbeitete Richtlinie ersetzte die ältere Fassung aus dem Jahr 2009, und die EU-Länder hatten bis zum 18.11.2023 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Obwohl die Regeln auf EU-Ebene harmonisiert sind, wird die Europäische Blue Card bei der nationalen Einwanderungsbehörde des Landes beantragt und ausgestellt, in dem man arbeiten wird.
Der Begriff selbst wurde geprägt, um an die US-amerikanische Green Card anzuknüpfen: Die blaue Farbe stammt von der EU-Flagge. Der Vergleich ist hilfreich für die grundlegende Idee (ein Weg für Fachkräfte in den Staatenbund), aber irreführend in Bezug auf die Funktionsweise. Die Green Card ist dauerhaft und bundesweit gültig. Die Blue Card ist hingegen befristet, verlängerbar und wird von einem Land nach gemeinsamen Regeln ausgestellt.
Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, was die EU Blue Card nicht ist:
- Sie ist kein „Arbeiten-überall-in-Europa“-Ausweis. Sie ist an einen Arbeitsplatz und ein Land gebunden, und ein Umzug in ein zweites EU-Land erfordert dort einen neuen Antrag.
- Sie ist kein Visum zur Arbeitssuche. Zunächst benötigen Sie ein konkretes Jobangebot.
- Sie ist kein Weg für Freiberufler oder Gründer. Es handelt sich um eine Arbeitserlaubnis. Einige Länder erlauben zwar eingeschränkte selbstständige Tätigkeiten nebenbei, die Karte selbst basiert jedoch auf einem Arbeitsvertrag.
- Sie ist nicht für passives Einkommen. Renten, Ersparnisse, Dividenden und Mieteinnahmen fallen in andere Visakategorien.
















