CRUE Spain-Dokumente: Was benötigen Sie?
Die Kernunterlagen sind stets ähnlich, doch die unterstützenden Nachweise variieren je nach Ihrer individuellen Situation.
Grundlegende Dokumente für alle Antragstellenden
Der Prozess beginnt für alle Antragstellenden mit folgenden Unterlagen:
- EX-18
- Gebührenzahlung 790-012
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Nachweise, die Sie für eine der gesetzlichen Aufenthaltskategorien qualifizieren
Falls Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist, verlangt die spanische Polizei zusätzlich eine Kopie sowie den Nachweis über die Beantragung einer Verlängerung.
Dokumente für Arbeitnehmende
Falls Sie sich als Arbeitnehmende registrieren, können Sie Ihre Situation gemäß der gesetzlichen Umsetzung mit folgenden Dokumenten nachweisen:
Dieser Weg wird von Personen genutzt, die mit einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis nach Spanien umziehen.
Dokumente für Selbstständige
Falls Sie sich als Selbstständige registrieren, akzeptiert Spanien Nachweise wie:
- die Anmeldung im Censo de Actividades Económicas
- den Nachweis der Betriebsgründung über das Handelsregister
- den Nachweis der Anmeldung im zuständigen Sozialversicherungssystem
Dieser Weg wird häufig von Freiberufler:innen, Berater:innen und Unternehmer:innen genutzt.
Dokumente für Selbstversorger:innen und Rentner:innen
Falls Sie sich nicht über eine Erwerbstätigkeit registrieren, müssen Sie in der Regel zwei Dinge nachweisen:
1. Krankenversicherungsschutz
Sie benötigen eine öffentliche oder private Krankenversicherung – entweder aus Spanien oder einem anderen Land –, sofern diese während Ihres Aufenthalts einen Versicherungsschutz bietet, der dem der spanischen öffentlichen Krankenversicherung entspricht.
Für Rentner:innen gilt eine besondere Regelung: Spanien erkennt diese Anforderung als erfüllt an, wenn die Rentner:innen nachweisen können, dass sie Anspruch auf Krankenversicherungsschutz haben, der über den Staat abgerechnet wird, der die Rente zahlt.
2. Ausreichende finanzielle Mittel
Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für sich und Ihre Familie verfügen, sodass Sie nicht auf die spanische Sozialhilfe angewiesen sind.
An dieser Stelle wird es etwas praktischer.
Die spanische Durchführungsverordnung besagt, dass finanzielle Mittel auf jede rechtlich zulässige Weise nachgewiesen werden können, darunter beispielsweise:
- Nachweise über regelmäßige Einkünfte
- Nachweise über Vermögen oder Eigentum
- bestätigte Schecks
- Dokumente, die Kapitaleinkünfte belegen
- Kreditkarten, sofern zusätzlich ein aktueller Bankauszug mit dem verfügbaren Kreditrahmen vorgelegt wird
Die gleiche Verordnung legt fest, dass die Bewertung der finanziellen Mittel individuell erfolgen muss und dabei die persönliche und familiäre Situation der Antragstellenden berücksichtigt wird.
Zudem heißt es dort, dass finanzielle Mittel, die über dem jährlichen Betrag liegen, der für den Anspruch auf eine nicht beitragsabhängige Leistung maßgeblich ist, als ausreichend gelten. Dies ist wichtig, da die spanische Regelung nicht nur als vage Vorgabe formuliert ist. Es gibt zwar einen administrativen Richtwert, doch das Gesetz verlangt weiterhin eine individuelle Prüfung.
Dokumente für Studierende
Falls Sie sich als Studierende bewerben, gelten leicht abweichende Anforderungen.
Studierende müssen in der Regel Folgendes vorlegen:
- die Immatrikulation an einer anerkannten öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung
- Krankenversicherungsschutz
- ausreichende finanzielle Mittel
Hier gibt es eine sehr praktische Nuance.
Die spanische Durchführungsverordnung besagt, dass Studierende den Nachweis über den Krankenversicherungsschutz erbringen können, wenn sie über eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte verfügen, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt und medizinisch notwendige Behandlungen ermöglicht, die dem Aufenthalt entsprechen.
Studierende können finanzielle Mittel durch eine eidesstattliche Versicherung nachweisen, und die Teilnahme an bestimmten EU-Bildungsaustauschprogrammen kann als ausreichender Nachweis für diese Anforderungen gelten.