Dokumente für die CRUE in Spanien: Was benötigen Sie?
Die Kernunterlagen sind stets ähnlich, die unterstützenden Nachweise variieren jedoch je nach Ihrer Situation.
Grundlegende Unterlagen für alle Antragstellenden
Der Prozess beginnt für jede Antragstellerin und jeden Antragstellenden in der Regel mit:
- EX-18
- Gebührenzahlung 790-012
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Nachweise, dass Sie eine der gesetzlichen Aufenthaltskategorien erfüllen
Falls Ihr Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist, verlangt die spanische Polizei zusätzlich eine Kopie sowie einen Nachweis über die beantragte Verlängerung.
Unterlagen für Arbeitnehmende
Bei einer Anmeldung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Ihre Situation laut der gesetzlichen Durchführungsverordnung mit folgenden Dokumenten nachweisen:
- eine Arbeitgeberbescheinigung zur Einstellung
- eine Beschäftigungsbescheinigung
- ein registrierter Arbeitsvertrag
- eine Anmeldung bei der Sozialversicherung oder ein gleichwertiger Nachweis (hier erklärt)
Dieser Weg wird von Personen genutzt, die bereits einen Arbeitsplatz in Spanien haben.
Unterlagen für Selbstständige
Bei einer Anmeldung als Selbstständige oder Selbstständiger akzeptiert Spanien unter anderem folgende Nachweise:
- eine Anmeldung im Censo de Actividades Económicas
- einen Nachweis über die Gründung durch das Handelsregister (hier erklärt)
- einen Nachweis über die Anmeldung im zuständigen Sozialversicherungssystem
Dieser Weg wird häufig von Freiberuflerinnen und Freiberuflern, Beraterinnen und Beratern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern genutzt.
Unterlagen für Selbstversorgerinnen und Selbstversorger sowie Rentnerinnen und Rentner
Falls Sie sich nicht über eine Beschäftigung anmelden, müssen Sie in der Regel zwei Dinge nachweisen:
1. Krankenversicherungsschutz
Sie benötigen eine öffentliche oder private Krankenversicherung – entweder aus Spanien oder einem anderen Land –, sofern diese während Ihres Aufenthalts einen Versicherungsschutz bietet, der dem der spanischen öffentlichen Gesundheitsversorgung entspricht.
Für Rentnerinnen und Rentner gilt eine besondere Regelung: Spanien erkennt diesen Nachweis als erfüllt an, wenn die Rentnerin oder der Rentner nachweisen kann, dass ihr oder ihm im Rahmen der Rente Krankenversicherungsschutz zusteht.
2. Ausreichende finanzielle Mittel
Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für sich und Ihre Familie verfügen, sodass Sie nicht auf die spanische Sozialhilfe angewiesen sind.
An dieser Stelle wird es praktisch.
Laut der spanischen Durchführungsverordnung können finanzielle Mittel auf jede rechtlich zulässige Weise nachgewiesen werden, etwa durch:
- Nachweise über regelmäßige Einkünfte
- Nachweise über Vermögen oder Eigentum
- bestätigte Schecks
- Dokumente über Kapitaleinkünfte
- Kreditkarten, sofern zusätzlich ein aktueller Bankauszug mit dem verfügbaren Kreditrahmen vorgelegt wird
Die Verordnung legt zudem fest, dass die Bewertung der finanziellen Mittel individuell erfolgen muss und dabei die persönliche sowie familiäre Situation der Antragstellerin oder des Antragstellenden berücksichtigt wird.
Darüber hinaus heißt es, dass Mittel, die den jährlichen Betrag übersteigen, der für den Anspruch auf eine nicht beitragsabhängige Leistung maßgeblich ist, als ausreichend gelten. Dies ist wichtig, da die spanische Regelung nicht nur vage formuliert ist, sondern auch einen administrativen Referenzwert vorsieht – allerdings bleibt eine individuelle Prüfung erforderlich.
Unterlagen für Studierende
Bei einer Anmeldung als Studentin oder Student gelten leicht abweichende Anforderungen.
Studierende müssen in der Regel Folgendes vorlegen:
Hier gibt es eine wichtige Nuance.
Laut der spanischen Durchführungsverordnung kann eine Studentin oder ein Student den Nachweis über den Krankenversicherungsschutz erbringen, wenn sie oder er über eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte verfügt, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt und medizinisch notwendige Behandlungen ermöglicht, die dem Aufenthalt entsprechen.
Studierende können finanzielle Mittel durch eine eidesstattliche Versicherung nachweisen, und die Teilnahme an bestimmten EU-Bildungsaustauschprogrammen kann als ausreichender Nachweis für diese Anforderungen gelten.