Spanisches Visum für Rentner und passive Einkommensbezieher: Nicht-Erwerbstätigen-Visum
Dies ist eines der beliebtesten Visa für Personen, die in Spanien leben möchten, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
- Für wen? Rentner oder Personen mit ausreichenden Ersparnissen oder passivem Einkommen.
Hauptanforderungen:
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur eigenständigen Lebenshaltung ohne Arbeit. Die Berechnung erfolgt auf Basis des IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples), eines spanischen Regierungsindex. Für 2025 müssen Sie ein jährliches Einkommen von mindestens 28.800 € nachweisen, zuzüglich 7.200 € pro unterhaltsberechtigtem Familienmitglied.
- Private Krankenversicherung eines in Spanien tätigen Unternehmens.
- Einwandfreies Führungszeugnis.
Für Arbeitnehmer und Fachkräfte
Arbeitsvisum als Angestellter
Dieses Visum ermöglicht es Ihnen, für ein Unternehmen in Spanien zu arbeiten.
- Für wen? Personen mit einem Arbeitsangebot eines spanischen Arbeitgebers.
Hauptanforderungen:
- Arbeitsvertrag eines spanischen Unternehmens.
- Die Stelle muss als „Mangelberuf“ gelistet sein oder der Arbeitgeber muss nachweisen, dass innerhalb der EU kein geeigneter Kandidat gefunden werden konnte.
- Sie benötigen eine Ausländeridentitätsnummer (NIE) sowie eine Sozialversicherungsnummer.
Visum für Selbstständige/Freiberufler (Autónomo)
Dieses Visum richtet sich an Personen, die ein eigenes Unternehmen gründen oder freiberuflich tätig sein möchten.
- Für wen? Unternehmer und freiberufliche Fachkräfte.
Hauptanforderungen:
- Ein detaillierter Businessplan, der von einer zuständigen spanischen Behörde (z. B. der UPTA, einer Gewerkschaft für Selbstständige) genehmigt wurde.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unternehmensgründung und -führung.
- Nachweis Ihrer Qualifikationen und Berufserfahrung.
Visum für hochqualifizierte Fachkräfte
Dieses Visum soll Spitzenkräfte nach Spanien locken.
- Für wen? Führungskräfte, Spezialisten und Absolventen renommierter Universitäten.
Hauptanforderungen:
- Ein Arbeitsangebot mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 50.000 € oder 40.000 € für unter 30-Jährige.
- Ein Hochschulabschluss oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung.
- Das Antragsverfahren ist in der Regel schneller als bei einem Standard-Arbeitsvisum.
Digital-Nomaden-Visum
Dieses neue Visum richtet sich an Remote-Arbeiter, die in Spanien leben möchten.
- Für wen? Personen, die für ein Unternehmen außerhalb Spaniens remote arbeiten.
Hauptanforderungen:
- Nachweis eines Vertrags mit einem Unternehmen außerhalb Spaniens sowie einer mindestens dreimonatigen Beschäftigungsdauer.
- Nachweis eines jährlichen Einkommens von mindestens 31.752 €.
- Sie müssen einen Abschluss einer renommierten Universität vorweisen oder über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen.
Golden Visa für Investoren
Dieses Visum gewährt Aufenthaltsrecht für Personen, die eine bedeutende Investition in die spanische Wirtschaft tätigen.
- Für wen? Personen, die eine der folgenden Investitionen tätigen können:
. Kauf von Immobilien im Wert von mindestens 500.000 €.
. Investition von mindestens 2 Mio. € in spanische Staatsanleihen.
. Investition von mindestens 1 Mio. € in spanische Unternehmensanteile oder ein spanisches Bankguthaben.
. Gründung eines Unternehmensprojekts in Spanien, das als „von allgemeinem Interesse“ eingestuft wird.
Vorteile: Das Golden Visa bietet einen schnellen Weg zur Aufenthaltserlaubnis und ermöglicht die Arbeit in Spanien. Es kann alle zwei Jahre verlängert werden und bietet einen Weg zur Daueraufenthaltserlaubnis.
Akademische Visa
Studentenvisum
- Für wen? Personen, die an einer anerkannten Bildungseinrichtung in Spanien zugelassen wurden.
Hauptanforderungen:
- Zulassungsbescheid einer spanischen Schule oder Universität.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten und Studiengebühren.
- Private Krankenversicherung.
Forschervisum
- Für wen? Forscher, die Forschungsaktivitäten an einer spanischen Institution durchführen.
Hauptanforderungen:
- Vereinbarung oder Vertrag mit einer Forschungsorganisation in Spanien.
- Nachweis Ihrer Qualifikationen als Forscher.
Visum zur Familienzusammenführung
Dieses Visum ermöglicht es Ihnen, Ihre Familienmitglieder in Spanien bei sich aufzunehmen.
- Für wen? Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern eines rechtmäßigen Spanienaufenthaltsberechtigten.
Hauptanforderungen:
- Der in Spanien lebende Aufenthaltsberechtigte muss mindestens ein Jahr im Land gelebt haben und über eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein weiteres Jahr verfügen.
- Nachweis einer angemessenen Wohnsituation sowie ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Familie.