Ende der automatischen Gültigkeitsverlängerung
Für Immigranten, deren Aufenthaltstitel bis zum 30. Juni 2025 abgelaufen sind, ist die Botschaft klar: Sie müssen ihre Verlängerung so schnell wie möglich über das AIMA-Portal oder einen anderen AIMA-Kanal beantragen. Nach Zahlung der Verlängerungsgebühr und Einreichung der erforderlichen Dokumente, wie z. B. Nachweis der Schuldenfreiheit gegenüber den Steuerbehörden und Nachweis des Lebensunterhalts, wird ein rechtlich gültiger PDF-Nachweis der Verlängerung mit einem QR-Code generiert. Dieses Dokument dient als rechtliche Garantie ihres Status, während sie auf die neue Aufenthaltskarte warten. Diese gleiche Regel gilt auch für Staatsbürger der Gemeinschaft der Portugiesischsprachigen Länder (CPLP), die eine Verlängerung beantragen.
Für diejenigen mit Titeln, die nach dem 30. Juni abgelaufen sind, gilt eine andere Regel: Ihre Dokumente gelten für weitere sechs Monate, jedoch ohne Ausstellung des PDF-Nachweises. Das AIMA-Portal ist so eingerichtet, dass es diese Anträge monatlich bearbeitet und jeweils am Monatsende für Titel öffnet, die im folgenden Monat ablaufen.
















