Was besagt Artikel 15 in Portugal?
Um den rechtlichen Rahmen für den Aufenthalt von Familienmitgliedern zu verstehen, muss man zunächst die Grundlage betrachten: das Gesetz Nr. 37/2006 vom 9. August. Dieser Artikel 15 Portugal Aufenthaltsrecht setzt die EU-Richtlinie 2004/38/EG in nationales Recht um und garantiert EU-Bürger:innen sowie ihren Familienmitgliedern das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt in den Mitgliedstaaten.
Zweck von Artikel 15
Der zentrale Zweck von Artikel 15 besteht darin, die Familieneinheit zu wahren. Die Europäische Union erkennt an, dass EU-Bürger:innen ihr Recht auf Freizügigkeit nicht vollumfänglich ausüben können, wenn ihre nicht-europäischen Familienmitglieder unüberwindbare bürokratische Hürden überwinden müssen, um mit ihnen zu leben. Daher schafft Artikel 15 ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht.
Im Gegensatz zu regulären Einwanderungswegen (wie dem D7- oder dem Digital-Nomaden-Visum) ist Artikel 15 keine Ermessensentscheidung der portugiesischen Behörden; vielmehr handelt es sich um die Anerkennung eines Rechts, das Sie bereits aufgrund Ihrer Beziehung zu einer EU-Bürgerin oder einem EU-Bürger besitzen.
Rechtlicher Rahmen für Artikel 15 in Portugal
Im weiteren Kontext des portugiesischen Aufenthaltsrechts nimmt Artikel 15 eine Sonderstellung gegenüber dem allgemeinen Ausländergesetz (Gesetz 23/2007) ein. Während das allgemeine Gesetz 2024 und 2025 grundlegende Änderungen erfahren hat – darunter die Abschaffung der „Manifestation of Interest“ – bleibt Gesetz 37/2006 relativ stabil, da es an EU-weite Vorgaben gebunden ist. Die Verwaltung dieses Gesetzes obliegt nun jedoch vollständig der AIMA, die mit digitalen Prozessen die Rückstände der Vorjahre abbauen soll.














