Non-Lucrative Visa für Spanien 2026: Voraussetzungen, Einkommen und Schritte

Das Visum, mit dem Sie in Spanien von Ihrer Rente, Ihren Ersparnissen oder Ihren Anlagen leben können – in 7 Schritten: Wer die Voraussetzungen erfüllt, wie viel Sie benötigen, was es kostet und wie wir Sie bei jedem Schritt unterstützen können.

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Paar entspannt in Strandstühlen und blickt aufs Meer
Der Giralda-Turm und die Kathedrale von Sevilla über den Dächern Sevillas

Das Non-Lucrative Visa für Spanien (NLV) ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern aus Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, in Spanien zu leben, ohne dort zu arbeiten: von einer Rente, Ersparnissen, Kapitalanlagen oder Mieteinnahmen. Es ist das Visum, das die meisten Ruheständler nutzen, weshalb es oft als Ruhestandsvisum für Spanien bezeichnet wird.

Im Jahr 2026 benötigen Sie 2.400 € pro Monat (28.800 € pro Jahr) für sich selbst und zusätzlich 600 € pro Monat für jedes Familienmitglied. Dieser Leitfaden führt Sie durch die Voraussetzungen, die Unterlagen und die 7 Schritte – vom Konsulat bis zu Ihrer spanischen Aufenthaltskarte.

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Das Non-Lucrative Visa für Spanien in 6 Zahlen (2026)

  • €2,400pro Monat für Sie, mindestens
  • €600pro Monat zusätzlich für jedes Familienmitglied
  • 0Arbeit in Spanien: keine Anstellung, keine freiberufliche Tätigkeit
  • 1 yearfür die erste Aufenthaltserlaubnis
  • 2 yearsfür jede Verlängerung
  • 5 yearsbis zum Daueraufenthalt

Können Sie das spanische Non-Lucrative Visa erhalten? Der 30-Sekunden-Check

  • Sie sind kein EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger. Diese Staatsangehörigen können ohne Visum in Spanien leben.
  • Sie verfügen über 2.400 € im Monat oder 28.800 € im Jahr aus einer Rente, Ersparnissen, Kapitalanlagen oder Mieteinnahmen.
  • Sie werden in Spanien nicht arbeiten, weder angestellt noch freiberuflich.
  • Sie haben eine private Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer, ohne Zuzahlungen.
  • Sie haben ein einwandfreies Führungszeugnis und sind bei guter Gesundheit.

Bei allen fünf Punkten ein Ja? Dann ist das Non-Lucrative Visa das richtige Visum für Sie.

Sie arbeiten remote für einen Arbeitgeber oder Kunden im Ausland? Dann informieren Sie sich stattdessen über das spanische Digital-Nomad-Visum. Bei einer Unklarheit? Fragen Sie uns in einem kostenlosen Gespräch.

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Was ist das spanische Non-Lucrative Visa?

Es ist Spaniens aufenthaltsrecht ohne Erwerbstätigkeit (residencia temporal no lucrativa): das Recht, in Spanien zu leben, ohne dort zu arbeiten, weil Ihre eigenen finanziellen Mittel für Sie und Ihre Familie ausreichen. Rentner, Menschen, die von Ersparnissen oder Mieteinnahmen leben, und Familien, die eine Arbeitspause einlegen, nutzen es.

Sie beantragen das Visum beim spanischen Konsulat an Ihrem Ort des rechtmäßigen Wohnsitzes. Sobald das Visum erteilt ist, ziehen Sie nach Spanien und erhalten bei der Polizei Ihre Aufenthaltskarte, die TIE. Die erste Aufenthaltserlaubnis gilt 1 Jahr; jede Verlängerung gilt anschließend 2 Jahre, solange Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

Darf man mit einem Non-Lucrative Visa arbeiten?

Nein. Das Non-Lucrative Visa erlaubt keinerlei Arbeit in Spanien: keine Anstellung, keine freiberufliche Tätigkeit, kein eigenes Unternehmen, und den Konsulaten zufolge ist auch ortsunabhängiges Arbeiten nicht erlaubt. Wenn Sie im Homeoffice für einen Arbeitgeber oder Kunden im Ausland arbeiten, ist das Digital Nomad Visa das passende Visum dafür.

Pläne können sich ändern: Sobald Sie in Spanien sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit beantragen, ohne in Ihr Heimatland zurückkehren zu müssen. Nach einem Jahr Aufenthalt muss die Stelle nicht mehr die Prüfung bestehen, ob sie von niemandem in Spanien besetzt werden kann.

Enge, sonnige Gasse zwischen weißen Häusern in einem andalusischen Dorf

Voraussetzungen für das spanische Non-Lucrative Visa 2026

Das Visum ist für Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, die:

  • genug Geld haben, um in Spanien ohne Arbeit ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie zu bestreiten (siehe unten);
  • über eine private Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer verfügen;
  • in den Ländern, in denen sie in den letzten fünf Jahren gelebt haben, ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen können;
  • an keiner Krankheit leiden, die schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben könnte (dies wird durch ein ärztliches Attest bestätigt);
  • sich nicht unrechtmäßig in Spanien aufhalten und nicht mit einem Einreiseverbot für den Schengen-Raum belegt sind.

Wie viel Geld benötigen Sie 2026?

Der Betrag richtet sich nach dem IPREM, Spaniens Referenzindex für öffentliche Beihilfen (600 € pro Monat im Jahr 2026): 400 % davon für Sie und zusätzlich 100 % für jedes Familienmitglied, das Sie begleitet.

HaushaltPro MonatPro Jahr
Sie allein€2,400€28,800
Sie und Ihr Partner€3,000€36,000
Sie, Ihr Partner und ein Kind€3,600€43,200
Sie, Ihr Partner und zwei Kinder€4,200€50,400

Eine Rente, Mieteinnahmen, Dividenden oder Zinsen gelten als Einkommen. Sie können auch Ersparnisse nachweisen, die für die gesamte Aufenthaltsgenehmigung ausreichen: 28,800 € für eine Person im ersten Jahr. Weisen Sie die tatsächlichen Vermögensverhältnisse nach: mit Kontoauszügen über mehrere Monate, Rentenbescheinigungen und Mietverträgen sowie einer beglaubigten spanischen Übersetzung.

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Welche Krankenversicherung benötigen Sie?

Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer für das gesamte erste Jahr. Die Konsulate stellen zusätzliche Anforderungen: derselbe Leistungsumfang wie im spanischen öffentlichen Gesundheitssystem, keine Zuzahlungen und keine Wartezeiten; Reiseversicherungen werden abgelehnt. Unser Leitfaden zur Gesundheitsversorgung in Spanien vergleicht die Optionen.

Rentner aus einem EU-Land oder aus einem Land, das ein Sozialversicherungsabkommen mit Spanien hat, können unter Umständen stattdessen über das öffentliche System abgesichert sein: Fragen Sie Ihre Rentenkasse nach der Anspruchsbescheinigung.

Kann Ihre Familie mit Ihnen kommen?

Ja. Ihre Familienmitglieder können gleichzeitig mit Ihnen einen Antrag stellen:

  • Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner;
  • Ihre Kinder unter 18 Jahren sowie ältere Kinder mit einer Behinderung oder ohne ausreichende Mittel für ihren Lebensunterhalt.

In der Verordnung werden Eltern nicht erwähnt, aber einige Konsulate (New York, Los Angeles, Houston) akzeptieren auch unterhaltsberechtigte Eltern: Fragen Sie bei Ihrem Konsulat nach. Jedes Familienmitglied erhöht den nachzuweisenden Betrag um €600 pro Monat (€7,200 pro Jahr).

So beantragen Sie das Non-Lucrative Visa für Spanien in 7 Schritten

Vom Sofa bis zur spanischen Aufenthaltskarte. Jeder Schritt erklärt, was zu tun ist und was es kostet. In einem kostenlosen AnchorLess-Konto haken Sie die Schritte nacheinander ab und erhalten fachkundige Unterstützung, wo Sie sie benötigen.

  1. 1

    Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen

    2.400 € pro Monat (oder 28.800 € an Ersparnissen) für Sie, mehr für Ihre Familie, keine Arbeit in Spanien, eine private Krankenversicherung und ein einwandfreies Führungszeugnis.

    In 30 Sekunden prüfen
  2. 2

    Holen Sie sich Ihre NIE

    Spanien stellt Ihnen während des Verfahrens eine Ausländeridentifikationsnummer aus. Eine Bank, ein Vermieter oder ein Notar verlangt sie jedoch bereits vor Ihrem Umzug: um ein Konto zu eröffnen und eine Wohnung zu mieten oder zu kaufen. Sie können sie aus dem Ausland beantragen.

    Mit uns: ab 199 €Ab 48 Stunden

    Meine NIE beantragen
  3. 3

    Ein Spanisches Bankkonto eröffnen

    Das Gesetz schreibt es nicht vor, aber ein Spanisches Bankkonto mit Ihren Ersparnissen ist ein einfacher Nachweis Ihrer finanziellen Mittel. Außerdem benötigen Sie es für Miete und Rechnungen, sobald Sie dort leben.

    Mit uns: 659 €Keine Reise erforderlich

    Mein Konto eröffnen
  4. 4

    Krankenversicherung abschließen

    Eine Police eines in Spanien zugelassenen Versicherers mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. Die Konsulate verlangen denselben Versicherungsschutz wie das öffentliche Gesundheitssystem, ohne Zuzahlungen und Wartezeiten.

    Für das erste Jahr bezahlt

    Mehr über die Gesundheitsversorgung in Spanien erfahren
  5. 5

    Ihre Unterlagen zusammenstellen

    Ihre Nachweise über finanzielle Mittel, Ihre Führungszeugnisse, ein ärztliches Attest, Ihre Versicherungspolice: Die vollständige Checkliste finden Sie unten. Lassen Sie die Dokumente zuerst mit einer Apostille versehen und anschließend beglaubigt ins Spanische übersetzen.

    Apostille, anschließend beeidigte Übersetzung

    Fragen Sie uns in einem kostenlosen Gespräch
  6. 6

    Beantragung beim Konsulat

    Vereinbaren Sie einen Termin beim spanischen Konsulat, das für Ihren Wohnort zuständig ist (viele nutzen BLS-Zentren), stellen Sie den Antrag persönlich und zahlen Sie die Gebühren. Die zuständige Behörde in Spanien entscheidet über die Genehmigung; anschließend stellt das Konsulat das Visum aus.

    Visumgebühr: €90Entscheidung innerhalb von 3 Monaten

    Finden Sie Ihr Konsulat
  7. 7

    Nach Spanien ziehen und Ihre TIE erhalten

    Holen Sie Ihr Visum innerhalb eines Monats ab, reisen Sie ein, solange es gültig ist (bei vielen Konsulaten 90 Tage), melden Sie Ihre Adresse beim Rathaus an (empadronamiento) und beantragen Sie Ihre TIE innerhalb eines Monats nach Ihrer Ankunft bei der Polizei: Die Anleitung zur cita previa zeigt Ihnen, wie Sie einen Termin buchen.

    TIE-Gebühr: €16.08

    Lesen Sie den TIE-Leitfaden

Wie viel kostet das Non-Lucrative Visa für Spanien?

GebührWannBetrag
Gebühr für das nationale Visum, pro AntragstellerBeim Konsulat90 € (US-Bürger: 140 $, britische Staatsbürger: 516 £ in London, kanadische Staatsbürger: 1.085 CAD in Toronto)
Gebühr für den Aufenthaltstitel (Formular 790, Code 052)Beim Konsulat10,94 €
Gebühr für die TIE-Karte (Formular 790, Code 012)Bei der Polizei in Spanien16,08 €

Die Apostillen und beglaubigten Übersetzungen Ihrer Dokumente, das ärztliche Attest und eine Krankenversicherung für ein Jahr kommen hinzu: Sie kosten mehr als die Gebühren.

Wie lange dauert es?

Das Gesetz räumt der Verwaltung höchstens 3 Monate für die Entscheidung ein. Bleibt eine Antwort aus, gilt der Antrag als abgelehnt. Anschließend holen Sie das Visum innerhalb eines Monats ab und reisen ein, solange es gültig ist. Das Zusammenstellen, Apostillieren und Übersetzen Ihrer Dokumente dauert mehrere Wochen.

  1. Tag 0Sie stellen den Antrag beim Konsulat
  2. höchstens 3 Monatebis zur Entscheidung
  3. 1 Monatum nach Ihrer Ankunft Ihre TIE zu beantragen
  4. 1 JahrIhre erste Aufenthaltserlaubnis
  5. 2 Jahrebei jeder Verlängerung
  6. 5 Jahrefür einen langfristigen Aufenthalt
  7. 10 Jahrebis zur Staatsbürgerschaft (2 für Iberoamerikaner)

Warum werden Anträge abgelehnt?

  • Finanzielle Mittel unter dem erforderlichen Mindestbetrag oder solche, die nicht stabil erscheinen (eine hohe Einzahlung kurz vor der Antragstellung);
  • Einkommen aus einer Beschäftigung, auch aus ortsunabhängiger Arbeit: Das ist ein Fall für ein Digital Nomad-Visum;
  • Krankenversicherung mit Selbstbeteiligungen oder Wartezeiten oder eine Reiseversicherung;
  • Fehlende Apostillen, nicht beglaubigte Übersetzungen oder ein zu altes Führungszeugnis;
  • Ein Antrag, der bei einem Konsulat gestellt wird, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie nicht rechtmäßig wohnen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Antrag? Buchen Sie ein kostenloses Gespräch, um Klarheit zu gewinnen.

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Checkliste der Unterlagen für das Non-Lucrative Visa für Spanien

Jedes Konsulat geht von derselben Liste aus und ergänzt eigene Punkte: Laden Sie die Checkliste Ihres Konsulats herunter, bevor Sie einen Termin buchen. Bringen Sie Folgendes mit:

  • Das Antragsformular für ein nationales Visum und das Antragsformular für den Aufenthalt (EX-01);
  • Ein aktuelles Passfoto;
  • Ihren Reisepass, der noch mindestens ein Jahr gültig ist;
  • Einen Nachweis, dass Sie sich dort, wo Sie den Antrag stellen, rechtmäßig aufhalten, sofern Sie nicht die Staatsangehörigkeit dieses Landes besitzen;
  • Ihren Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: Rentenbescheinigungen, Kontoauszüge, Einkünfte aus Kapitalanlagen oder Mieteinnahmen;
  • Ihre Bescheinigung über eine Krankenversicherung;
  • Ihre Führungszeugnisse aus den Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren gelebt haben;
  • Ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie an keiner Krankheit leiden, die schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit hat;
  • Die Gebührenbelege.

Jedes ausländische öffentliche Dokument benötigt eine Apostille und eine beeidigte Übersetzung ins Spanische. Für die Antragstellung ist keine NIE erforderlich: Spanien weist Ihnen während des Verfahrens eine zu.

Wie lange ist sie gültig, und wie kann man sie verlängern?

  • Erste Aufenthaltserlaubnis: 1 Jahr.
  • Verlängerungen: jeweils 2 Jahre, sofern Sie weiterhin über die erforderlichen Mittel und eine Versicherung verfügen und sich im betreffenden Jahr mehr als 183 Tage in Spanien aufgehalten haben.
  • Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Spanien.

Beantragen Sie die Verlängerung in den zwei Monaten vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder bis zu drei Monate danach; dabei kann ein Bußgeld verhängt werden. Die Behörde hat drei Monate Zeit, um zu antworten. Erfolgt keine Antwort, gilt der Antrag als genehmigt.

Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft

Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt können Sie einen Daueraufenthalt beantragen (residencia de larga duración), der Ihnen erlaubt, in Spanien zu leben und zu arbeiten. Für die spanische Staatsbürgerschaft sind 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt erforderlich, für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals 2 Jahre. Unser Leitfaden zum Erwerb eines rechtmäßigen Aufenthaltsstatus in Spanien behandelt alle Statusarten.

Das Non-Lucrative-Visum und Steuern in Spanien

Wenn Sie mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr in Spanien leben oder dort den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen haben, werden Sie zu einem spanischen Steuerresidenten: Ihr weltweites Einkommen, einschließlich Ihrer Renten, wird in Spanien zu progressiven Steuersätzen besteuert. Für im Ausland gezahlte Steuern werden gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen Anrechnungen gewährt. Unser Leitfaden zum steuerlichen Wohnsitz in Spanien erläutert die Regeln.

  • Ausländisches Vermögen muss mit dem Formular 720 angegeben werden, wenn eine Vermögenskategorie (Konten, Anlagen, Immobilien) den Wert von €50,000 überschreitet.
  • Die Vermögensteuer hängt von Ihrer Region ab (€700,000 sind standardmäßig steuerfrei; einige Regionen gewähren eine vollständige Ermäßigung). Zusätzlich fällt oberhalb von €3 million eine nationale Solidaritätssteuer an.
  • Der Pauschalsteuersatz der Beckham Law gilt für Personen, die zum Arbeiten oder zur Unternehmensführung nach Spanien ziehen: Nicht erwerbstätige Personen mit einem Non-Lucrative Visa sind nicht anspruchsberechtigt.

Planen Sie Ihren Umzug vor dem Erwerb Ihres steuerlichen Wohnsitzes gemeinsam mit einem Steuerberater, der sich in beiden Ländern auskennt.

Non-Lucrative Visa oder Digital-Nomad-Visum?

Non-LucrativeDigital Nomad
ArbeitKeineRemote, für Unternehmen im Ausland
Geld erforderlich, allein2.400 € pro Monat2.442 € pro Monat aus Arbeit
Wo Sie den Antrag stellenNur beim KonsulatBeim Konsulat oder in Spanien
Erste Aufenthaltsgenehmigung1 JahrBis zu 3 Jahren
Beckham-SteuerregelungNeinMöglich, für Angestellte

Im Ruhestand oder mit Ersparnissen und Mieteinnahmen: das Non-Lucrative Visa. Noch berufstätig und im Homeoffice: das Digital Nomad Visa. Unser Leitfaden zu spanischen Visa vergleicht die anderen Möglichkeiten, und unser Leitfaden zum Ruhestand in Spanien behandelt Kosten und Städte.

Spanien oder Portugal: Welches Visum für den Ruhestand?

Spanien verlangt für eine Person 2.400 € pro Monat und erlaubt Ihnen nicht zu arbeiten. Das entsprechende Visum in Portugal, das D7-Visum, setzt 2026 ein monatliches Einkommen von 920 € und Ersparnisse in Höhe eines Jahreseinkommens voraus: Lesen Sie unseren Leitfaden zum portugiesischen D7-Visum.

Wie wir diesen Leitfaden geprüft haben

Die Vorschriften, Beträge und Gebühren in diesem Leitfaden wurden am 26. Oktober 2026 anhand der Gesetze und der offiziellen Portale geprüft:

  • Real Decreto 1155/2024, die seit dem 20. Mai 2025 geltende Einwanderungsverordnung: Artikel 37 bis 39 (Visum), 60 bis 64 (nicht erwerbsbezogener Aufenthalt: finanzielle Mittel, Familie, Verlängerungen), 183 (Daueraufenthalt), 191 (Wechsel der Aufenthaltserlaubnis) und 209 (TIE);
  • Ley Orgánica 4/2000, das Ausländergesetz (die Dreimonatsfrist);
  • der IPREM von 600 € pro Monat, unverändert seit dem Haushalt 2023 (Ley 31/2022) und bis 2026 verlängert;
  • die Informationsblätter des Ministeriums für Inklusion zum nicht erwerbsbezogenen Aufenthalt und dessen Verlängerung sowie die Visumseiten der spanischen Konsulate in New York, Los Angeles, Houston, Toronto und London (Unterlagen, Versicherung, Gebühren);
  • Orden AUC/891/2024 (die Visumgebühr von 90 €), die Formulare 790 Code 052 und 012 (Gebühren für Aufenthaltserlaubnis und TIE);
  • Ley 35/2006 (steuerlicher Wohnsitz, das Beckham-Regime) und der Código Civil, Artikel 22 (Staatsangehörigkeit).

Verfasst von Brenda L., Umzugsexpertin bei AnchorLess. Da sich die Konsulate unterscheiden, prüfen Sie die Checkliste Ihres Konsulats.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für das Non-Lucrative Visa für Spanien?

Sie müssen Staatsangehörige eines Landes außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz sein und über €2,400 pro Monat (€28,800 pro Jahr) für sich selbst sowie weitere €600 für jedes Familienmitglied verfügen. Außerdem benötigen Sie eine private Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer, ein einwandfreies Führungszeugnis und ein ärztliches Attest. Sie dürfen in Spanien nicht arbeiten.

Wie viel Geld benötige ich 2026 für das Non-Lucrative Visa für Spanien?

400% des IPREM: €2,400 pro Monat oder €28,800 pro Jahr für eine Person sowie 100% des IPREM (€600 pro Monat) für jedes Familienmitglied. Auch Ersparnisse, die den Jahresbetrag abdecken, werden berücksichtigt.

Darf ich mit einem Non-Lucrative Visa in Spanien arbeiten?

Nein, weder als Angestellte oder Angestellter noch als Freiberuflerin oder Freiberufler. Für ortsunabhängige Arbeit für ein Unternehmen im Ausland ist ein Visum für digitale Nomaden erforderlich.

Kann ich das Non-Lucrative Visa von Spanien aus beantragen?

Nein: Der Erstantrag muss persönlich beim spanischen Konsulat an Ihrem Ort des rechtmäßigen Wohnsitzes gestellt werden.

Ist das Non-Lucrative Visa das spanische Visum für den Ruhestand?

Ja. Spanien hat kein eigenes Visum für Rentnerinnen und Rentner: Personen im Ruhestand aus Ländern außerhalb der EU nutzen das Non-Lucrative Visa.

Wie lange ist das Non-Lucrative Visa gültig?

Die erste Aufenthaltserlaubnis gilt 1 Jahr, jede Verlängerung anschließend 2 Jahre. Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt können Sie eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Kann meine Familie mit einem Non-Lucrative Visa mit mir kommen?

Ja: Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin beziehungsweise Ihre Partnerin oder Ihr Partner sowie Ihre Kinder (unter 18 Jahren oder älter, wenn sie eine Behinderung haben oder nicht für sich selbst sorgen können); einige Konsulate akzeptieren auch unterhaltsberechtigte Eltern. Für jedes Familienmitglied müssen Sie zusätzlich €600 pro Monat nachweisen.

Benötige ich vor der Beantragung des Non-Lucrative Visa eine NIE?

Nein: Spanien weist Ihnen während des Verfahrens eine NIE zu. Sie benötigen sie nur früher, wenn Sie vor dem Umzug ein spanisches Bankkonto eröffnen oder eine Wohnung mieten oder kaufen möchten. AnchorLess kann sie für Sie aus dem Ausland beantragen.

Kann ich von einem Non-Lucrative Visa zu einer Arbeitserlaubnis wechseln?

Ja, innerhalb Spaniens. Nach einem Jahr Aufenthalt muss das Stellenangebot die Prüfung der nationalen Arbeitsmarktlage nicht mehr bestehen.

Muss ich mit einem Non-Lucrative Visa in Spanien Steuern zahlen?

Wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien leben, sind Sie in Spanien steuerlich ansässig. Dann wird Ihr weltweites Einkommen, einschließlich Ihrer Renten, in Spanien besteuert. Für im Ausland gezahlte Steuern werden gemäß den Steuerabkommen Anrechnungen gewährt.

Team von AnchorLess
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