Leitfaden 2026 für ausländische Käufer

Als Ausländer 2026 ein Haus in Spanien kaufen

Von Ihrer NIE bis zum Grundbuch: die 7 Schritte, die Steuern je nach Region und was sich ändert, wenn Sie nicht in Spanien leben.

  • Ihre NIE: in der Urkunde eingetragen oder keine Registrierung
  • Erwerbssteuer: 6% in Madrid, bis zu 13% in Katalonien bei einem Wiederverkauf
  • Golden Visa: am 3. April 2025 beendet

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Weiß getünchte Häuser, Palmen und blaue Blumentöpfe auf einem kleinen Platz in Vejer de la Frontera, Spanien
Meerblick über Ziegeldächer von einem schmiedeeisernen Balkon in Altea an der Costa Blanca

Ein Haus in Spanien als Ausländer zu kaufen steht allen offen: Spanien kennt keine allgemeinen Beschränkungen für ausländische Käufer, unabhängig davon, ob Sie dort leben oder nicht. Als Erstes benötigen Sie eine NIE, Ihre Ausländerkennnummer: Sie wird in die Urkunde eingetragen, und das Grundbuchamt trägt einen Kauf ohne sie nicht ein.

Zusätzlich zum Kaufpreis zahlen Sie eine von der jeweiligen Region festgelegte Erwerbsteuer, die bei einer Bestandsimmobilie zwischen 6% und 13% beträgt, sowie jeweils einige hundert Euro für den Notar und das Grundbuchamt. Dieser Leitfaden führt Sie durch die 7 Schritte, die Kosten in den einzelnen Regionen und die Steuern, die Sie als Eigentümer zahlen, wenn Sie im Ausland leben.

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Ein Haus in Spanien kaufen: 6 Zahlen (2026)

  • €9.84die Gebühr der Polizei für Ihre NIE in Spanien
  • 6%–13%Grunderwerbsteuer für eine Bestandsimmobilie, je nach Region und Preis
  • 10%Mehrwertsteuer auf eine Neubauimmobilie, zuzüglich Stempelsteuer
  • 10 daysmit Ihrem verbindlichen Hypothekenangebot vor der Unterzeichnung
  • 19% / 24%jährliche Steuer für Nichtansässige auf eine Immobilie, die sie nicht vermieten
  • 3%des Kaufpreises, einbehalten beim Kauf von einem Nichtansässigen

Sind Sie bereit, ein Haus in Spanien zu kaufen? Der 30-Sekunden-Check

  • Sie haben eine NIE oder haben sie beantragt: Sie wird in der Urkunde eingetragen.
  • Sie haben den Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer: 6 % bis 13 % bei einer gebrauchten Immobilie, je nach Region, sowie einige hundert Euro für den Notar und das Grundbuchamt.
  • Eine unabhängige Person prüft die Immobilie: wem sie gehört, welche Belastungen und Schulden bestehen und ob die Genehmigungen vorliegen.
  • Sie können in Spanien unterschreiben oder haben jemandem eine Vollmacht erteilt.
  • Sie sind kein EU-Bürger und kaufen auf einer Insel oder in Grenznähe? Sie haben geprüft, ob Sie eine militärische Genehmigung benötigen.

Alle fünf Fragen mit Ja beantwortet? Dann sind Sie bereit, ein Angebot abzugeben.

Möchten Sie in Spanien leben und nicht nur dort ein Haus besitzen? Der Kauf verschafft Ihnen keinen Aufenthaltstitel: Informieren Sie sich über das Non-Lucrative Visa oder das Digital-Nomad-Visum. Noch Fragen? Fragen Sie uns in einem kostenlosen Gespräch.

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Können Ausländer in Spanien Immobilien kaufen?

Ja. Im Jahr 2026 gibt es in Spanien keine allgemeine Beschränkung für ausländische Käufer: EU-Bürger und alle anderen, ob mit oder ohne Wohnsitz in Spanien, kaufen zu denselben Bedingungen wie Spanier, und die Kaufsteuer hängt nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Die einzige Regel, die an die Staatsangehörigkeit anknüpft, ist alt und eng gefasst: Käufer aus Nicht-EU-Ländern benötigen in einigen Gebieten, darunter den Inseln und Grenzstädten, eine militärische Genehmigung.

Was ist aus der 100-%-Steuer für ausländische Käufer geworden?

Die Regierung kündigte sie im Januar 2025 an: eine Steuer von bis zu 100 % des Kaufpreises für Käufer von außerhalb der EU, die nicht in Spanien leben. Im Mai 2025 wurde sie dem Parlament als Gesetzentwurf der Fraktion der Regierungspartei vorgelegt, aber nie debattiert. Am 6. Oktober 2026 verfiel der Entwurf, als das Parlament wegen der Wahl am 29. November aufgelöst wurde. Ein neues Parlament müsste das Verfahren von Grund auf neu beginnen.

Erhält man durch den Kauf eines Hauses ein Aufenthaltsrecht?

Nicht mehr. Spaniens Golden Visa, das einen Aufenthaltstitel für eine Immobilie im Wert von 500.000 € gewährte, wurde für neue Anträge am 3. April 2025 abgeschafft; bereits erteilte Genehmigungen unterliegen weiterhin den bisherigen Regeln. Um in Spanien zu leben, benötigen Sie einen eigenen Aufenthaltstitel: das Non-Lucrative Visa, wenn Sie von Ihrer Rente oder Ihren Ersparnissen leben, oder das Digital Nomad Visa, wenn Sie aus der Ferne arbeiten. EU-Bürger müssen sich lediglich anmelden: Lesen Sie unseren Leitfaden dazu, wie Sie rechtmäßig in Spanien wohnen können.

Weißes Apartmentgebäude mit Balkonen und Palmen in Marbella, Spanien

Warum Sie zum Immobilienkauf in Spanien eine NIE benötigen

In einer spanischen Urkunde steht die Steuernummer aller Personen, die sie unterzeichnen, und die Steuernummer eines Ausländers ist die NIE, die número de identidad de extranjero. Ohne sie muss der Notar der Steuerbehörde die fehlende Nummer melden, und das Grundbuchamt verweigert die Eintragung des Kaufs, bis eine neue Urkunde die Nummer enthält. Beantragen Sie Ihre NIE, bevor Sie den Arras-Vertrag unterzeichnen, damit der Termin für die Beurkundung nicht darauf warten muss.

So erhalten Sie eine NIE

  • In Spanien, persönlich bei einer Polizeidienststelle oder einem Ausländeramt, mit dem Formular EX-15 und dem Zahlungsbeleg für die Gebühr mit Code 790 012 (9,84 € im Jahr 2026). Die Vorschriften räumen der Polizei 5 Tage für die Entscheidung ein.
  • Aus dem Ausland bei einem spanischen Konsulat, das eine eigene Gebühr erhebt: 8,65 £ in London, 12 $ in New York. Laut dem Konsulat in London wird die NIE normalerweise innerhalb von drei Wochen ausgestellt, in New York innerhalb von fünf Wochen.
  • Über eine bevollmächtigte Person mit einer Vollmacht, die von Konsulaten und der staatlichen Investorenplattform akzeptiert wird.

In unseren Leitfäden zur NIE-Nummer und zum Formular EX-15 werden alle Möglichkeiten erläutert. Oder überlassen Sie es uns: Wir beantragen Ihre NIE online aus dem Ausland und nehmen den Termin für Sie wahr.

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So kaufen Sie in Spanien in 7 Schritten ein Haus

Von Ihrer NIE bis zum Grundbuch: Was Sie bei jedem Schritt tun müssen und was es kostet.

  1. 1

    Beantragen Sie Ihre NIE

    Ihre Ausländeridentifikationsnummer wird in die notarielle Urkunde aufgenommen, und das Grundbuch trägt Ihren Kauf ohne sie nicht ein. Beantragen Sie sie, bevor Sie ein Angebot machen: in Spanien, bei einem Konsulat oder über eine bevollmächtigte Person.

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    Meine NIE beantragen
  2. 2

    Eröffnen Sie ein spanisches Bankkonto

    Es gibt keine gesetzliche Pflicht dazu: Spanische Rathäuser und Versorgungsunternehmen müssen ein Euro-Konto aus einem anderen EU-Land akzeptieren. Ein spanisches Konto ist jedoch der einfachste Weg, um einen Bankscheck zu erhalten, den Sie beim Notar vorlegen, eine spanische Hypothek aufzunehmen und die Rechnungen für eine Immobilie zu bezahlen, in der Sie nicht das ganze Jahr wohnen.

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  3. 3

    Legen Sie Ihr Budget fest

    Der Kaufpreis zuzüglich der regionalen Grunderwerbsteuer (6% bis 13% bei einer Bestandsimmobilie, 10% MwSt. und Stempelsteuer bei einem Neubau), außerdem Notar, Grundbuchamt und die Person, die Ihre Steuererklärung einreicht. Nehmen Sie einen Kredit auf? Die Bank muss Ihnen ihr verbindliches Angebot mindestens 10 Tage vor der Unterzeichnung vorlegen.

    Steuern: je nach Region

    Steuern nach Region ansehenMeine Hypothek berechnen
  4. 4

    Reservieren Sie die Immobilie und prüfen Sie sie

    Eine Reservierung, eine kurze private Vereinbarung, für die das Gesetz keine eigenen Regeln vorsieht, nimmt die Immobilie vom Markt. Nutzen Sie diese Zeit, um zu prüfen, wem sie gehört und welche Belastungen auf ihr liegen (die nota simple aus dem Grundbuch), ob Schulden bei der Eigentümergemeinschaft und beim IBI bestehen, sowie ihr Energiezertifikat und, je nach Region, ihren Bewohnbarkeitsnachweis.

    Nota simple: wenige Euro

    Was zu prüfen ist
  5. 5

    Den Arras-Vertrag unterzeichnen

    Der private Vertrag, der gegen eine Anzahlung den Preis und das Datum der Beurkundung festlegt, oft 10 % des Kaufpreises. Wenn darin steht, dass die arras penitenciales sind, können Sie vom Kauf zurücktreten und verlieren die Anzahlung; der Verkäufer kann dies tun, indem er sie doppelt zurückzahlt.

    Anzahlung: oft 10 %

    Fragen Sie uns in einem kostenlosen Gespräch
  6. 6

    Die Urkunde beim Notar unterzeichnen

    Sie unterzeichnen die escritura, zahlen den Restbetrag und werden Eigentümer. In der Urkunde wird festgehalten, wie Sie bezahlt haben: bei einem Bankscheck das Konto, von dem das Geld stammt; bei einer Überweisung beide Konten. Können Sie nicht persönlich anwesend sein? Dann unterzeichnet jemand mit einer Vollmacht für Sie.

    Notar: etwa 388 € bei 300.000 €, zuzüglich IVA

  7. 7

    Steuer zahlen und eintragen lassen

    Reichen Sie die Steuererklärung ein und zahlen Sie die Erwerbssteuer innerhalb der in Ihrer Region geltenden Frist von einem bis zwei Monaten. Lassen Sie anschließend die Urkunde im Grundbuch eintragen: Erst die Eintragung schützt Sie vor den Ansprüchen anderer, und das Grundbuch nimmt die Eintragung erst vor, wenn die Steuer eingereicht oder bezahlt wurde.

    Grundbuch: etwa 205 € bei 300.000 €, zuzüglich MwSt.

Wie viel kostet es, in Spanien ein Haus zu kaufen?

Den größten Kostenpunkt stellt die Erwerbssteuer dar, deren Höhe von der Region abhängt, in der sich die Immobilie befindet (siehe Tabelle unten). Notar und Grundbuch berechnen ihre Gebühren nach landesweit geltenden Gebührensätzen, die mit dem Kaufpreis nur langsam steigen:

Kaufpreis der ImmobilieNotarGrundbuch
150.000 €etwa 317 €etwa 163 €
300.000 €etwa 388 €etwa 205 €
500.000 €etwa 483 €etwa 262 €

Dies sind die Gebühren für den Verkauf mit einem Rabatt von 5 %, vor den zusätzlichen Seiten der Urkunde, den Kopien und der Mehrwertsteuer von 21 %. Laut Gesetz bezahlt der Verkäufer die Urkunde und der Käufer die Kopien, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist. In vielen Verträgen werden jedoch alle Kosten dem Käufer auferlegt. Hinzu kommen die nicht durch Gebührenordnungen festgelegten Honorare Ihres Anwalts und der gestoría sowie gegebenenfalls die Bewertung, wenn Sie einen Kredit aufnehmen. Käufer kalkulieren häufig mit zusätzlichen 10 bis 15 % des Kaufpreises: Es gibt keinen offiziellen Richtwert, und der größte Teil davon entfällt auf die Steuer.

  1. Vor dem AngebotIhr NIE, ein Bankkonto, Ihr Budget
  2. Reservierungdie Immobilie vom Markt nehmen lassen, während Sie sie prüfen
  3. Arrasdie Anzahlung und der Termin für die Beurkundung
  4. UrkundeSie bezahlen und werden Eigentümer
  5. 1 bis 2 Monatefür die Zahlung der regionalen Grunderwerbsteuer
  6. EintragungIhr Eigentumsrecht ist gegenüber allen anderen geschützt

Kauf von einem Verkäufer, der nicht in Spanien lebt

Dann behalten Sie 3 % des Kaufpreises ein und führen diesen Betrag innerhalb eines Monats an die Steuerbehörde ab (Formular 211). Außerdem zahlen Sie anstelle des Verkäufers dessen plusvalía municipal, die Gemeindesteuer auf den Wertzuwachs des Grundstücks. Wird die Steuer nicht bezahlt, bleibt die 3-%-Abgabe als Belastung auf der Immobilie bestehen. Beides wird üblicherweise beim Notar vom Kaufpreis abgezogen.

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Steuern beim Immobilienkauf in Spanien, nach Regionen

Für eine Bestandsimmobilie fällt die Grunderwerbsteuer (ITP) in der Region an, in der sie liegt. Für eine Neubauimmobilie, die direkt vom Bauträger gekauft wird, fällt stattdessen Mehrwertsteuer in Höhe von 10 % an (7 % IGIC auf den Kanarischen Inseln), zuzüglich einer Stempelsteuer (AJD) auf die Urkunde. Die Steuer wird auf Grundlage des Kaufpreises berechnet oder, falls dieser höher ist, auf Grundlage des Referenzwerts der Immobilie im Catastro.

RegionBestandsimmobilie (ITP)Neubauimmobilie (AJD)
Andalusien7 %1,2 %
Region Valencia9 %, 11 % bei über 1 Million €1,4 %
Katalonien10 % bis 13 %, je nach Preis1,5 %
Madrid6 %0,75 % bei über 180.000 €
Balearen8 % bis 13 %, je nach Preis1,5 %, 2 % ab 1 Million €
Kanarische Inseln6,5 %1 %
Murcia7,75 %1,5 %

Es gelten die allgemeinen Steuersätze vom Oktober 2026. Die Steuersätze in Valencia wurden am 1. Juni 2026 geändert; in Katalonien reicht die Staffelung von 10 % bei bis zu 600.000 € bis zu 13 % bei über 1,5 Millionen €, und Großgrundbesitzer zahlen 20 %; auf den Balearen reicht die Staffelung von 8 % bei bis zu 400.000 € bis zu 13 % bei über 2 Millionen €. Die ermäßigten Steuersätze der einzelnen Regionen gelten für den Hauptwohnsitz und sind häufig an eine Preisobergrenze gebunden: Für Ferienimmobilien gilt der allgemeine Steuersatz.

Die Frist für die Einreichung und Zahlung richtet sich nach der jeweiligen Region: zwei Monate in Andalusien, ein Monat in Valencia, Katalonien, auf den Balearen und auf den Kanarischen Inseln sowie 30 Werktage in Madrid und Murcia.

Kostenrechner

Was kostet Sie Ihr Kauf?

Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchamt für Ihren Kaufpreis und Ihre Region, dazu das Geld, das Sie am Tag der Unterzeichnung brauchen.

Meine Kosten berechnenRechner ausblenden

In Euro, wie mit dem Verkäufer vereinbart

Andere Regionen sind noch nicht enthalten.

Art der Immobilie

Um zu sehen, wie viel Geld Sie beim Notar brauchen

Falls bekannt: Liegt er über dem Kaufpreis, wird die Steuer auf ihn berechnet

In Ihrem Browser berechnet: Nichts wird gesendet oder gespeichert.

Beispiel: eine Bestandsimmobilie für 300.000 € (Andalusien)

Grunderwerbsteuer (ITP)7 % von 300.000 €21.000 €
Notar, für die UrkundeLandesweiter Tarif, mit 21 % Mehrwertsteuer; zusätzliche Seiten und Kopien kommen hinzu469 €
GrundbuchamtLandesweiter Tarif, mit 21 % Mehrwertsteuer249 €
Summe zusätzlich zum Kaufpreis7,2 % des Kaufpreises21.718 €

Laut Gesetz zahlt der Verkäufer die Urkunde und der Käufer die Kopien, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. In vielen Verträgen werden jedoch sämtliche Kosten dem Käufer auferlegt.

Zahlen Sie die Steuer innerhalb von zwei Monaten, gerechnet ab dem Tag nach der Urkunde (Andalusien).

Nicht enthalten

  • Ihr Anwalt und, falls Sie eine beauftragen, eine gestoría: Deren Honorare werden frei vereinbart, keine Gebührenordnung legt sie fest.
  • Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, die Bewertung der Immobilie für die Bank. Notar, Eintragung und Stempelsteuer der Hypothek selbst trägt laut Gesetz die Bank.

Schritt 1: Ihre NIE

Der Notar braucht Ihre NIE, die spanische Nummer für Ausländer, für die Unterzeichnung der Urkunde. Wir beantragen sie für Sie, auch aus dem Ausland.

Meine NIE beantragen

Nicht berücksichtigt: ermäßigte Steuersätze für den Hauptwohnsitz (für eine Ferienimmobilie gilt der allgemeine Satz), die 20 % für Großeigentümer in Katalonien, geförderte Wohnungen (VPO), der Kauf über eine Gesellschaft und die 3 %, die einbehalten werden, wenn der Verkäufer nicht in Spanien lebt; sie gehen vom Kaufpreis ab.

Eine Schätzung nach den landesweiten Tarifen und den allgemeinen Steuersätzen jeder Region, geprüft am 27. Oktober 2026. Keine Steuerberatung: Ihr Notar oder Ihre gestoría bestätigt die Beträge.

Quellen: die Gesetze hinter jeder Zahl

Was Sie vor der Unterzeichnung prüfen sollten

Spanische Schulden können an der Immobilie haften, nicht am Verkäufer. Lassen Sie vor dem arras-Vertrag Folgendes von einem unabhängigen Anwalt prüfen:

  • Die nota simple aus dem Grundbuch: wem die Immobilie gehört und welche Hypotheken und sonstigen Belastungen darauf liegen. Sie kostet online nur ein paar Euro.
  • Die Gemeinschaftskosten. In einem Gebäude haftet die Immobilie für nicht bezahlte Kosten des laufenden Jahres und der drei vorherigen Jahre. Der Verkäufer muss dem Notar eine Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft über offene Schulden vorlegen, es sei denn, Sie verzichten ausdrücklich darauf: Tun Sie das nicht.
  • Die IBI, die Grundsteuer der Gemeinde: Die Immobilie haftet weiterhin für vom Verkäufer nicht bezahlte Beträge, und der Notar weist Sie auf etwaige Schulden hin.
  • Der Energieausweis, der registriert sein muss und vom Verkäufer dem Vertrag beigefügt wird. Er ist bis zu 10 Jahre gültig.
  • Die Bewohnbarkeitsbescheinigung oder Nutzungsgenehmigung, je nach Region: In Katalonien ist sie für den Verkauf erforderlich, auf den Balearen wird sie in der Urkunde erwähnt, wenn sie fehlt, und in der Region Valencia muss sie erneuert werden, wenn die Genehmigung älter als zehn Jahre ist.
  • Eine militärische Genehmigung, wenn Sie kein EU-Bürger sind und sich die Immobilie in einer Sperrzone befindet (weiter unten).

Können Nichtansässige in Spanien eine Hypothek aufnehmen?

Ja. Das spanische Hypothekenrecht gilt für alle Personen, die einen Kredit aufnehmen und dafür eine Immobilie als Sicherheit einsetzen, ohne Wohnsitzbedingung. Die Bank muss Ihr Einkommen beurteilen und darf sich nicht hauptsächlich am Wert der Immobilie orientieren. Rechnen Sie daher damit, Ihre ausländischen Einkünfte und Steuerzahlungen nachweisen zu müssen. Banken verleihen Nichtansässigen in der Regel weniger als Ansässigen, häufig 60 bis 70 % des Immobilienwerts. Das ist die Praxis der Banken, keine Vorschrift.

  • Mindestens 10 Tage vor der Unterzeichnung stellt Ihnen die Bank ihr verbindliches Angebot (FEIN), ein Warnhinweisblatt (FiAE) und den Vertragsentwurf zur Verfügung.
  • Vor der Unterzeichnung, spätestens am Vortag, treffen Sie sich mit einem Notar Ihrer Wahl, persönlich oder durch eine Vertretung. Dieser erklärt Ihnen kostenlos den Kredit. Ohne diesen Termin gibt es keine Hypothekenurkunde.
  • Die Bank übernimmt die Kosten für die gestoría, den Notar für die Hypothekenurkunde, deren Eintragung und die Stempelsteuer. Sie zahlen die Bewertung.
  • Ein Kredit in einer anderen Währung als derjenigen, in der Sie Ihr Einkommen erhalten, kann in die Auszahlungswährung umgerechnet werden.

Berechnen Sie mit unserem spanischen Hypothekenrechner Ihre monatliche Rate, die mögliche Kredithöhe und den Betrag, den Sie bei der Unterzeichnung benötigen.

Können Sie in Spanien ein Haus kaufen, ohne vor Ort zu sein?

Ja, mit einer Vollmacht (poder notarial) für eine Person, die die Urkunde in Spanien für Sie unterzeichnet: eine Anwältin oder ein Anwalt, ein Familienmitglied oder ein Freund. Sie unterzeichnen sie:

  • Bei einem spanischen Konsulat, das als spanisches Notariat fungiert: Eine solche Vollmacht benötigt keine Apostille. Das Konsulat beglaubigt die Vollmacht, nicht den Kauf selbst (wie das Konsulat in London erklärt), und nicht jedes Konsulat bietet diesen Service an.
  • Vor einer Notarin oder einem Notar in Ihrem Land: Die Vollmacht benötigt dann eine Haager Apostille und eine Übersetzung ins Spanische.

Für einen Kauf fragen Konsulate nach dem Grundbuchbezug der Immobilie, sofern Sie diesen haben. Die spanische Notarin oder der spanische Notar prüft, ob die Vollmacht für die jeweilige Unterzeichnung ausreicht. Wenn Sie persönlich unterzeichnen und kein Spanisch sprechen, kann die Notarin oder der Notar übersetzen, oder Sie bringen eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher mit.

Militärische Genehmigung: Inseln und Grenzorte

Ein Gesetz aus dem Jahr 1975 verlangt von Käufern, die keine EU-Bürger sind, weiterhin eine militärische Genehmigung in Gebieten von Interesse für die Landesverteidigung: auf allen Inseln, einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln, in den Gemeinden an der französischen und portugiesischen Grenze sowie in weiteren Gebieten wie Cartagena, der Straße von Gibraltar und der Bucht von Cádiz. EU-Bürger sind seit 1990 davon ausgenommen; britische Käufer benötigen sie seit dem Brexit.

Die Ortskerne von Städten, die nicht an einer Grenze liegen, befinden sich außerhalb dieser Gebiete. Gebiete, die zu nationalen touristischen Interessen erklärt wurden, gelten als genehmigt, und gemäß den in einer Entscheidung aus dem Jahr 2023 zitierten Anweisungen des Verteidigungsministeriums entfällt die Genehmigung für bebaute Grundstücke außerhalb der Grenzorte. Der Notar und das Grundbuchamt verlangen sie vor der Unterzeichnung beziehungsweise Eintragung. Laut Verordnung entscheidet das Ministerium innerhalb von vier Monaten; in Ceuta und Melilla benötigt jeder Käufer, auch spanische Staatsangehörige, die Genehmigung des Regierungsdelegierten.

Enge, sonnige Gasse zwischen weißen Häusern in einem andalusischen Dorf

Grundsteuer in Spanien, wenn Sie im Ausland leben

Sobald Sie Eigentümer der Immobilie sind, zahlen Sie jedes Jahr:

  • Die IBI, die Grundsteuer der Gemeinde: 0,4 % bis 1,1 % des Katasterwerts, zum von Ihrer Gemeinde festgelegten Satz. Zahlungspflichtig ist, wer am 1. Januar Eigentümer der Immobilie ist.
  • Die Einkommensteuer für Nichtansässige auf eine Immobilie, die Sie nicht vermieten: Spanien setzt ein fiktives Einkommen in Höhe von 2 % des Katasterwerts an (1,1 %, wenn die Werte in den letzten zehn Jahren überarbeitet wurden) und besteuert es mit 19 %, wenn Sie in der EU oder im EWR leben, und mit 24 %, wenn Sie anderswo leben, einschließlich des Vereinigten Königreichs und der USA. Sie reichen das Formular 210 ein und können die Steuer per Überweisung aus dem Ausland bezahlen: Für Einkünfte ab 2026 ist dies zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember des Folgejahres möglich. Unser spanischer Steuerkalender enthält diese Termine und kann Sie daran erinnern.
  • Vermieten Sie die Immobilie, wird stattdessen die Miete besteuert: mit 19 % nach Abzug der Ausgaben, wenn Sie in der EU oder im EWR leben, andernfalls mit 24 % auf die Bruttomiete.
  • Vermögensteuer auf Ihr Vermögen ausschließlich in Spanien, sobald es einen Freibetrag von 700.000 € übersteigt, gemäß den Vorschriften der Region, in der sich der größte Teil Ihres Vermögens befindet; außerdem eine nationale Solidaritätssteuer auf Vermögen über 3 Millionen €.

Wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien leben, werden Sie stattdessen steuerlich ansässig: Lesen Sie unseren Leitfaden zum steuerlichen Wohnsitz in Spanien. Mit einem spanischen Digitalen Zertifikat können Sie Ihre Steuerbehörde und Ihre Gemeinde online kontaktieren.

Später verkaufen

Als Nichtansässiger zahlen Sie 19 % auf Ihren Gewinn. Der Käufer behält innerhalb eines Monats 3 % des Kaufpreises ein und führt sie an die Steuerbehörde ab. Anschließend haben Sie drei Monate Zeit, das Formular 210 einzureichen, die 3 % anzurechnen und eine Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrags zu erhalten. Die kommunale plusvalía municipal wird nur fällig, wenn der Wert des Grundstücks gestiegen ist.

Soll die Immobilie eines Tages vererbt werden? Jeder Erbe benötigt eine NIE und zahlt darauf Erbschaftsteuer in Spanien, gemäß den Vorschriften einer spanischen Region.

Vergleichen Sie Länder? Unser Ratgeber zum Hauskauf in Portugal beschreibt dort dieselben Schritte.

So haben wir diesen Leitfaden geprüft

Die Vorschriften, Beträge und Gebühren in diesem Leitfaden wurden am 27. Oktober 2026 anhand der Gesetze und der offiziellen Portale überprüft:

  • Ley del Notariado, Artikel 23 und 24 (die Steuernummer und die Zahlungsmittel in der Urkunde), Ley Hipotecaria, Artikel 254 (keine Eintragung ohne diese Angaben und auch nicht vor Zahlung der Steuer), und RD 1065/2007, Artikel 20 (die Steuernummer einer ausländischen Person ist die NIE);
  • Real Decreto 1155/2024, Artikel 205 (die NIE), die Verfahrensseite der Polizei und Formular 790, Code 012, sowie die NIE-Seiten der Konsulate in London und New York;
  • das Gesetz über die Grunderwerbsteuer (RDLeg 1/1993) und die Steuergesetze der einzelnen Regionen: Andalusien (Ley 5/2021), Valencia (Ley 13/1997, geändert durch Ley 5/2025), Katalonien (Codi tributari, Decreto-ley 5/2025), Madrid (DLeg 1/2010), die Balearen (DLeg 1/2014), die Kanarischen Inseln (DLeg 1/2009 und 1/2025) und Murcia (DLeg 1/2010, geändert durch Ley 3/2025); das Umsatzsteuergesetz, Artikel 91;
  • die Gebührenordnungen der Notare und Grundbuchführer (RD 1426/1989 und 1427/1989), Código Civil, Artikel 1454 und 1455, Ley de Propiedad Horizontal, Artikel 9, das Kommunalfinanzgesetz (TRLRHL), Artikel 64, 72 und 106, sowie RD 390/2021 zu Energieausweisen;
  • Ley 5/2019 über Hypothekendarlehen, Artikel 2, 11, 14, 15 und 20;
  • das Einkommensteuergesetz für Nichtansässige (TRLIRNR), Artikel 10, 24 und 25, die zugehörige Verordnung, Artikel 14, und Orden HAC/623/2026 (Formular 210); das Vermögensteuergesetz (Ley 19/1991) und Ley 38/2022 (die Solidaritätssteuer);
  • Ley 8/1975 und RD 689/1978 (die Sperrzonen) sowie die Entscheidung der DGSJFP vom 25. Mai 2023;
  • Ley Orgánica 1/2025 (das Ende des Golden Visa), Real Decreto 806/2026 (die Auflösung des Parlaments), das Protokoll des Kongresses zu Gesetzentwurf 122/000196 (die 100-%-Steuer, die verfallen ist) und Real Decreto-ley 29/2026 (Validierung steht noch aus);
  • die Banco de España zu abgelehnten ausländischen IBANs sowie die Konsulate in London, Toronto und Dublin zu Vollmachten.

Verfasst von Brenda L., Umzugsexpertin bei AnchorLess. Dieser Leitfaden erläutert die Regeln. Lassen Sie vor einem Kauf die Immobilie und den Vertrag von einem unabhängigen Anwalt prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Können Ausländer in Spanien Immobilien kaufen?

Ja. In Spanien gibt es keine allgemeinen Beschränkungen für ausländische Käufer, unabhängig davon, ob sie dort ansässig sind oder nicht. Auch die Kaufsteuer hängt nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Käufer aus Nicht-EU-Ländern benötigen in einigen Gebieten eine militärische Genehmigung: auf den Inseln, in Grenzstädten und in einigen weiteren Gebieten.

Benötige ich eine NIE, um in Spanien ein Haus zu kaufen?

Ja. In der Urkunde wird die Steuernummer aller Unterzeichner angegeben. Bei Ausländern ist das die NIE. Das Grundbuch trägt einen Kauf ohne diese Nummer nicht ein. Sie können sie in Spanien, bei einem Konsulat oder über einen Vertreter beantragen. AnchorLess beantragt sie für Sie aus dem Ausland.

Wie hoch ist die Steuer beim Kauf eines Hauses in Spanien?

Bei einer Bestandsimmobilie fällt die Grunderwerbsteuer der jeweiligen Region an: 6% in Madrid, 7% in Andalusien, 9% in der Region Valencia und je nach Kaufpreis 10% bis 13% in Katalonien. Bei einem Neubau fallen 10% Mehrwertsteuer und eine von der Region festgelegte Stempelsteuer von 0.75% bis 2% an. Auf den Kanarischen Inseln gilt statt der Mehrwertsteuer die IGIC in Höhe von 7%.

Wie hoch sind die Gesamtkosten beim Immobilienkauf in Spanien?

Zunächst fällt die Kaufsteuer an. Hinzu kommen jeweils einige hundert Euro für den Notar und das Grundbuch, deren Gebühren anhand landesweit geltender Gebührensätze berechnet werden (bei einem Haus im Wert von €300,000 etwa €388 beziehungsweise €205, jeweils ohne Mehrwertsteuer), außerdem die Kosten für Ihren Anwalt und die gestoría. Käufer kalkulieren häufig zusätzlich zum Kaufpreis mit 10 bis 15%, wobei der größte Teil davon auf die Steuer entfällt.

Kann ich als Nichtansässiger in Spanien eine Hypothek aufnehmen?

Ja. Banken prüfen Ihr Einkommen und gewähren Nichtansässigen in der Regel einen geringeren Kredit als Ansässigen, häufig 60 bis 70% des Immobilienwerts. Die Bank muss Ihnen mindestens 10 Tage vor der Unterzeichnung ein verbindliches Angebot unterbreiten. Ein Notar erläutert Ihnen den Kredit kostenlos.

Kann ich ein Haus in Spanien kaufen, ohne dorthin zu reisen?

Ja. Dazu benötigen Sie eine Vollmacht für eine Person, die die Urkunde in Ihrem Namen unterzeichnet. Die Vollmacht muss bei einem spanischen Konsulat oder vor einem Notar in Ihrem Land unterzeichnet und mit der Haager Apostille sowie einer Übersetzung ins Spanische versehen werden.

Erhalte ich durch den Kauf eines Hauses in Spanien ein Aufenthaltsrecht?

Nein. Das Golden Visa wurde für neue Anträge zum 3 April 2025 eingestellt. Wenn Sie in Spanien leben möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel ein Non-Lucrative Visa oder ein Digital Nomad Visa. EU-Bürger müssen sich registrieren lassen.

Ist die Steuer von 100% für ausländische Käufer in Kraft?

Nein. Sie wurde im Januar 2025 angekündigt und im Mai 2025 als Gesetzentwurf eingebracht, aber nie debattiert. Mit der Auflösung des Parlaments am 6 October 2026 verfiel der Entwurf.

Welche Steuern zahle ich als Nichtansässiger für eine Immobilie in Spanien?

Jährlich die IBI der Gemeinde sowie die Einkommensteuer für Nichtansässige auf ein zugerechnetes Einkommen in Höhe von 1.1% oder 2% des Katasterwerts, wenn Sie die Immobilie nicht vermieten: 19%, wenn Sie in der EU oder im EWR leben, andernfalls 24%. Die Vermögensteuer fällt an, wenn Ihr Vermögen in Spanien €700,000 übersteigt.

Benötige ich ein spanisches Bankkonto, um ein Haus in Spanien zu kaufen?

Nein. Es ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, erleichtert aber die Beschaffung eines Bankschecks für den Notar, die Aufnahme einer spanischen Hypothek und die Bezahlung der laufenden Kosten des Hauses. AnchorLess eröffnet ein Konto für Sie, während Sie sich noch in Ihrem Heimatland befinden.

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