Ihre spanische Wohnung als Nichtansässige(r) erklären
Modelo 210, für eine Wohnung, die Sie nicht vermieten · Einkünfte 2025
Was zu tun ist
Nichtansässige, denen in Spanien eine Wohnung gehört, die sie nicht vermieten, zahlen jedes Jahr mit Modelo 210 Einkommensteuer auf ein fiktives Einkommen daraus (renta imputada). Seit einer Änderung im Juni 2026 wird die Erklärung für 2026 vom 1. April bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht (früher begann der Zeitraum am 1. Januar). Die Erklärung für 2025 ist weiterhin bis zum 31. Dezember 2026 fällig. Sie brauchen kein digitales Zertifikat: Füllen Sie das Formular auf der Website der AEAT aus, drucken Sie es und zahlen Sie bei einer Bank in Spanien, oder zahlen Sie per Überweisung aus dem Ausland.
Jedes Jahr: Vom 1. April bis zum 31. Dezember des Folgejahres (für die Einkünfte 2025: 1. Januar bis 31. Dezember 2026).
Gut zu wissen: Für die Erklärung 2025 gilt weiterhin der alte Zeitraum, bis zum 31. Dezember 2026. Für die Lastschrift nennt die Vorschrift den 23. Dezember, die eigenen Tabellen der Steuerbehörde nannten aber den 26. Dezember 2025 und den 28. Dezember 2026: Der 23. Dezember ist der sichere Tag. Ab 2027 fragt das Formular, an wie vielen Tagen Ihnen die Wohnung zur Verfügung stand, und nach Ihrem Eigentumsanteil. Die Zahlungsseite der Steuerbehörde zeigte am 27. Oktober 2026 noch die alten Lastschriftzeiträume.























