Leitfaden 2026–27 für Eigentümer im Ausland

Modelo 210: Die Steuererklärung für Nichtansässige für Ihre spanische Immobilie

Was Sie für eine selbst genutzte, vermietete oder verkaufte Immobilie zahlen, welche Fristen sich 2026 geändert haben und wie Sie die Steuererklärung aus dem Ausland selbst oder mit uns einreichen.

  • 31. Dezember 2026: letzter Tag für die Erklärung für 2025 zu einer Immobilie, die Sie nicht vermieten
  • 19 % oder 24 %: der Steuersatz, abhängig davon, wo Sie leben
  • Jeder Eigentümer: reicht jedes Jahr eine eigene Erklärung ein

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Ferienhäuser auf Mallorca mit Terrassen, geschlossenen Fensterläden und Bougainvillea über Steinmauern
Weiß getünchte Häuser am Meer mit Balkonen in einer felsigen Bucht an der Costa Brava in Spanien

Modelo 210 ist die Steuererklärung für Personen, die im Ausland leben und eine Immobilie in Spanien besitzen. Sie müssen sie auch dann einreichen, wenn Sie die Immobilie nie vermieten: Spanien besteuert jedes Jahr ein fiktives Einkommen daraus, in Höhe von 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts, mit 19 %, wenn Sie in der EU oder im EWR leben, und 24 % andernorts, einschließlich des Vereinigten Königreichs. Vermieten Sie die Immobilie, geben Sie die Mieteinnahmen an; verkaufen Sie sie, geben Sie den Gewinn an. Jeder Eigentümer reicht eine eigene Erklärung ein.

Die Fristen haben sich im Juni 2026 geändert, doch auf den meisten Seiten stehen noch die alten: Hier finden Sie die neuen Fristen für Modelo 210. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie viel Sie zahlen, in Euro, und werden durch die eigenständige Einreichung geführt, mit einem NIE und einem Digitalen Zertifikat oder auf Papier. Lieber nicht? CasitaTax, unser Schwesterangebot, reicht die Erklärung jedes Jahr für alle Eigentümer ein.

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Ein Muster des Modelo 210 für das Steuerjahr 2025: der 50-%-Anteil eines Eigentümers an einer Villa in Jávea, nicht vermietet, 125,40 €, eingereicht bei der Agencia Tributaria

Modell 210 in 6 Zahlen (2026–27)

  • 19%der Steuersatz, wenn Sie in der EU, Island, Norwegen oder Liechtenstein leben
  • 24%der Steuersatz überall sonst, einschließlich Großbritannien, der USA und der Schweiz
  • 1.1% or 2%des Katasterwerts: das Einkommen, das Spanien für eine Immobilie ansetzt, die Sie nicht vermieten
  • 31 Dec 2026letzter Tag für die Steuererklärung für 2025 zu einer Immobilie, die Sie nicht vermieten
  • 1–20 Aprilder neue jährliche Zeitraum für Mieteinnahmen, ab April 2027
  • 3%des Kaufpreises, den der Käufer beim Verkauf einbehält

Müssen Sie das Modelo 210 einreichen? Der 30-Sekunden-Check

  • Sie leben steuerlich außerhalb Spaniens: In der Regel verbringen Sie weniger als 183 Tage im Jahr dort, und Ihre Arbeit und Familie befinden sich anderswo.
  • Sie besitzen eine Immobilie in Spanien, allein oder gemeinsam mit anderen, auch nur einen Anteil daran.
  • Sie nutzen sie, überlassen sie anderen, lassen sie leer stehen oder vermieten sie tageweise oder ganzjährig.
  • Sie haben eine NIE oder erhalten über das Formular eine Kennnummer für Nichtansässige.
  • Sie haben den IBI-Beleg, die Rechnung der Gemeinde, auf der der Katasterwert der Immobilie ausgewiesen ist.

Bei Ja auf die ersten beiden Fragen müssen Sie das Modelo 210 jedes Jahr für jeden Eigentümer einreichen.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie als im Ausland lebend gelten? Lesen Sie mehr über die steuerliche Ansässigkeit in Spanien. Möchten Sie zuerst wissen, wie viel Sie zahlen müssten? Probieren Sie den kostenlosen Modelo-210-Rechner von CasitaTax.

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Die Einreichung übernimmt CasitaTax, unser Schwesterunternehmen. Ab €122 pro Jahr, inklusive Mehrwertsteuer.

Was ist Modelo 210 und wer muss es einreichen?

Modelo 210 ist die Steuererklärung für die Einkommensteuer für Nichtansässige in Spanien, die impuesto sobre la renta de no residentes (IRNR). Sie ist für Personen gedacht, die nicht in Spanien steuerlich ansässig sind und dort Einkünfte erzielen, ohne ein Unternehmen zu betreiben: für die meisten Leser geht es um eine Immobilie. Anders als für Ansässige gibt es keine einzige jährliche Erklärung für alles: ein Modelo 210 pro Eigentümer, pro Immobilie und pro Einkunftsart, und ein Verlust aus einer Kategorie mindert niemals die anderen.

Ihre Immobilie in SpanienWas besteuert wirdEingereicht
Sie nutzen die Immobilie, überlassen sie anderen oder lassen sie leer stehenEin fiktives Einkommen: 1.1% oder 2% des KatasterwertsEinmal im Jahr
Sie vermieten esDie Miete abzüglich der Ausgaben, wenn Sie in der EU oder im EWR lebenEinmal im Jahr
Sie verkaufen esDer Gewinn mit einem Steuersatz von 19 %Nach dem Verkauf
  • Gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Partnerin besitzen? Jede Person reicht eine Steuererklärung für ihren eigenen Anteil ein: zwei Eigentümer, zwei Steuererklärungen. Ein Ehepaar, das im Ausland lebt, kann bei einem Verkauf eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.
  • Zwei Immobilien? Für jede eine Steuererklärung.
  • Nur einen Teil des Jahres vermietet? Die Mieteinnahmen für die Tage, an denen die Immobilie vermietet war, und die fiktiven Einkünfte für die übrigen Tage.

Nach Spanien gezogen? Sobald Sie steuerlich ansässig sind, entfällt Modelo 210: Die Immobilie wird in Ihrer spanischen Einkommensteuererklärung, der Renta, angegeben. Erfahren Sie, wann Sie in Spanien steuerlich ansässig werden.

Wie hoch ist die Modelo 210 für eine Immobilie, die Sie nicht vermieten?

Spanien besteuert eine Immobilie, die Ihnen keine Mieteinnahmen bringt, so, als würde sie welche erzielen: auf Grundlage einer fiktiven Einkünftezurechnung. Für 2025 gilt:

  • 1.1% des Katasterwerts, wenn die Katasterwerte in Ihrer Gemeinde 2012 oder später angepasst wurden;
  • 2%, wenn sie zuletzt davor angepasst wurden;
  • ohne Katasterwert: 1.1% von 50% des Kaufpreises.

Dieser Betrag wird dann mit Ihrem Anteil an der Immobilie und der Anzahl der Tage multipliziert, an denen Sie sie im Jahr besessen haben. Darauf fällt ein Steuersatz von 19% an, wenn Sie in der EU oder im EWR leben, und von 24% andernfalls. Kosten können nicht abgezogen werden. Den Katasterwert finden Sie auf dem IBI-Bescheid des Rathauses, der örtlichen Grundsteuer. Er liegt in der Regel deutlich unter dem Verkaufspreis der Immobilie. Beim Catastro erfahren Sie, in welchem Jahr die Katasterwerte Ihrer Gemeinde zuletzt angepasst wurden.

Drei Rechenbeispiele für 2025

Die Eurobeträge sind Katasterwerte.

EigentümerFiktive EinkünfteSteuer
Ein Paar in Deutschland, je zur Hälfte Eigentümer: eine Wohnung in Torrevieja, €120,000, Werte 2019 angepasst (1.1%)€660 jeweils€125.40 jeweils
Ein Rentner im Vereinigten Königreich, Alleineigentümer: eine Villa in der Nähe von Marbella, €150,000, Werte 2008 angepasst (2%)€3,000720 €
Das Paar, wenn es am 1. Juli 2025 gekauft hätte (184 Tage)332,71 € pro Person63,21 € pro Person

Für Ihre eigenen Zahlen berechnet der Simulator von CasitaTax den Betrag für jeden Eigentümer kostenlos direkt in Ihrem Browser.

2026 und 2027: Was sich ändern könnte

Die Stichtagsregelung von 2012 wird jeweils um ein Jahr verlängert. Für 2026 beruht sie auf einem Gesetzesdekret vom Oktober 2026, über das das Parlament am 30. Oktober noch nicht abgestimmt hatte. Ohne dieses Dekret erhalten nur Werte, die in den vorangegangenen 10 Jahren angepasst wurden, 1,1 %. Dasselbe Gesetzesdekret würde ab 2027 beide Sätze durch eine Staffelung von 1,1 % bis 3 % des Katasterwerts ersetzen. Wir aktualisieren diesen Leitfaden, sobald das Parlament abgestimmt hat und die Steuerbehörde erläutert, wie die Staffelung für Nichtansässige gilt.

Modelo 210 bei der Vermietung Ihrer spanischen Immobilie

Mieteinnahmen aus einer spanischen Immobilie werden in Spanien besteuert, unabhängig davon, wo Sie leben. Ihr Wohnort bestimmt, wie die Besteuerung erfolgt:

  • In der EU, Island, Norwegen oder Liechtenstein: 19 % auf die Mieteinnahmen abzüglich der Ausgaben für die vermieteten Tage: Darlehenszinsen für die Immobilie und Reparaturen (zusammen bis zur Höhe der Mieteinnahmen), die IBI sowie sonstige lokale Steuern und Gebühren, von Ihnen bezahlte Dienstleistungen (z. B. Vermittlung oder Reinigung) und die Abnutzung des Gebäudes, jährlich bis zu 3 % der Anschaffungskosten, ohne den Grundstückswert.
  • Überall sonst, einschließlich Großbritannien, den USA und der Schweiz: 24 % auf die Bruttomieteinnahmen, ohne Abzüge für Ausgaben.

Die Steuerermäßigung, die in Spanien Ansässigen bei langfristigen Vermietungen erhalten, gilt niemals für Nichtansässige. Beispiel: Sie vermieten Ihre Wohnung im Sommer für 8 Wochen für 6.000 €, bei Ausgaben von 1.500 € für diese Wochen. Wenn Sie in den Niederlanden leben, zahlen Sie 855 €; wenn Sie im Vereinigten Königreich leben, 1.440 €. Auch für die übrigen 309 Tage wird ein fiktiver Ertrag besteuert: 212,32 € für einen Alleineigentümer der oben genannten Wohnung in Torrevieja.

Seit Juni 2026 werden die Mieteinnahmen einmal jährlich angegeben, und zwar vom 1. bis zum 20. April des Folgejahres: siehe die Fristen. Vermieten Sie die Unterkunft für höchstens 30 Nächte? Für Kurzzeitvermietungen gelten eigene Vorschriften (eine Registrierungsnummer und ab Dezember 2026 Mehrwertsteuer, sofern das Parlament ein Dekret vom Oktober bestätigt): Unser spanischer Steuerkalender informiert Sie darüber.

Ihre spanische Immobilie als Nichtresident verkaufen

Beim Verkauf behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein und führt den Betrag innerhalb eines Monats mit dem Modelo 211 als Vorauszahlung auf Ihre Steuer an die Steuerbehörde ab. Anschließend reichen Sie ein Modelo 210 für Ihren Veräußerungsgewinn ein. Dieser wird unabhängig von Ihrem Wohnort mit 19 % besteuert. Die einbehaltenen 3 % werden angerechnet: Übersteigen sie Ihre Steuer, erstattet die Steuerbehörde die Differenz auf ein Konto in Spanien oder im Ausland.

  • Ihr Veräußerungsgewinn entspricht dem Verkaufspreis abzüglich Ihrer Verkaufskosten, des Kaufpreises sowie der Kosten und Steuern für Verbesserungen und Anschaffung (nicht der Hypothekenzinsen). Eine Inflationsanpassung gibt es nicht mehr.
  • Die Frist: die drei Monate nach dem Monat des Verkaufs durch den Käufer. Verkauf am 15. März? Sie reichen die Erklärung zwischen dem 16. April und dem 15. Juli ein.
  • Ein Verlust? Reichen Sie die Erklärung trotzdem ein: Nur so erhalten Sie die 3 % zurück.
  • Zwischen dem 12. Mai und dem 31. Dezember 2012 gekauft? Die Hälfte des Veräußerungsgewinns ist steuerfrei.
  • Das Rathaus erhebt eine eigene Steuer auf den Wertzuwachs des Grundstücks, die plusvalía municipal, zusätzlich zum Modelo 210.

Verkaufen Sie eine geerbte Immobilie? Der Veräußerungsgewinn wird anhand des für die Erbschaftsteuer in Spanien angegebenen Werts berechnet. Und falls Sie auf der anderen Seite stehen: Unser Ratgeber zum Hauskauf in Spanien erklärt die 3 % des Käufers.

Ergänzender Service · CasitaTax

Ihre Modelo 210, für Sie eingereicht

  • Die Steuererklärung jedes Miteigentümers
  • Sie bestätigen die Zahlen vorab
  • Jedes Jahr eine Erinnerung

Ab122 € pro Jahr

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Mehrwertsteuer inbegriffen. Die Steuer selbst wird an die Steuerbehörde gezahlt

Modelo 210 selbst einreichen: in 6 Schritten

Die Einreichung ist kostenlos auf der Website der Steuerbehörde. Von den Unterlagen bis zur Empfangsbestätigung:

  1. 1

    Eine spanische Steuernummer haben

    Für die Online-Einreichung benötigen Sie Ihre NIE, die Nummer für Ausländer, die Sie wahrscheinlich für den Immobilienkauf erhalten haben. Auf dem ausdruckbaren Formular kann ein Eigentümer ohne NIE stattdessen eine Nummer für Nichtansässige beantragen und diese in den Folgejahren weiterverwenden.

    NIE bei uns: ab €199

    Meine NIE beantragen
  2. 2

    Ermitteln Sie den Katasterwert

    Er steht auf dem IBI-Bescheid für die gesamte Immobilie sowie im Online-Portal des Catastro, das auch das Jahr angibt, in dem die Werte Ihrer Gemeinde zuletzt aktualisiert wurden.

    IBI-BescheidCatastro

  3. 3

    Berechnen Sie Ihre Steuer

    Katasterwert × 1.1% oder 2% × Ihr Anteil × die Anzahl der Tage, an denen Sie Eigentümer waren, zum Steuersatz des Landes, in dem Sie leben. Vermietet? Dann zählen die Mieteinnahmen und, in der EU oder im EWR, die Ausgaben für diese Tage.

    Testen Sie den kostenlosen Simulator
  4. 4

    Formular ausfüllen

    Auf der Modelo-210-Seite der Steuerbehörde. Mit einem Digitalen Zertifikat oder Cl@ve reichen Sie die Erklärung online ein und bezahlen die Steuer. Ohne diese Möglichkeiten füllen Sie dasselbe Formular online aus und drucken es aus: Es gibt kein leeres PDF-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen.

    Hilfeseiten auf Englisch

    Mein Digitales Zertifikat erhalten
  5. 5

    Steuer bezahlen

    Online: per Lastschrift von einem Konto im SEPA-Raum, einschließlich Großbritannien und der Schweiz (nicht bei einem Verkauf), oder per Karte. In Papierform: bei einer spanischen Bank oder per Überweisung in Euro von einer ausländischen Bank unter Angabe des Zahlungscodes, den das Formular ausstellt und der 30 Tage lang gültig ist.

    Lastschrift: bis zum 23. DezemberÜberweisung: Die Erklärung gilt als eingereicht, sobald das Geld eingegangen ist

  6. 6

    Bewahren Sie den Nachweis auf

    Bewahren Sie die Steuererklärung und den Zahlungsbeleg für jeden Eigentümer und jedes Jahr auf: Die Steuerbehörde hat ab jeder Frist 4 Jahre Zeit, diese zu prüfen.

    4 Jahre

Kästchen für Kästchen zeigt CasitaTax’ Anleitung zum Formular auf Englisch, was wohin gehört. Ganz gleich, wie Sie Ihre Steuererklärung einreichen: Es handelt sich um dieselbe Erklärung und dieselbe Steuer. Was Sie CasitaTax bezahlen, ist die Dienstleistung, die Erklärung für Sie vorzubereiten und einzureichen.

Fristen für Modelo 210: Was sich im Juni 2026 geändert hat

Eine Anordnung vom Juni 2026 (Orden HAC/623/2026) hat die Fristen verschoben. Mieteinnahmen, für die Steuern zu zahlen sind, mussten früher jedes Quartal erklärt werden, und die fiktiven Einkünfte ab dem 1. Januar. Auf den meisten Websites und sogar auf einigen Seiten der Steuerbehörde steht das noch immer.

WasEinkünfte aus 2025Einkünfte aus 2026
Eine nicht vermietete WohnungBis zum 31. Dezember 2026Vom 1. April bis zum 31. Dezember 2027
Miete, steuerpflichtigJedes Quartal, wie bisherMiete ab Oktober oder das gesamte Jahr zusammengefasst: 1. bis 20. April 2027
Miete, steuerfrei1. bis 20. Januar 20261. bis 20. Januar 2027
Eine RückerstattungAb dem 1. Februar des Folgejahres, innerhalb von 4 Jahren
Ein VerkaufDie drei Monate nach dem Monat des Käufers

Zahlung per Lastschrift? Dann ist der Zeitraum kürzer: für eine selbst genutzte Immobilie bis zum 23. Dezember, für eine vermietete Immobilie bis zum 15. April. Separat erklärte Mieteinnahmen von April bis September 2026 können weiterhin in den Zeiträumen im Juli und Oktober eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2027 wird jede Erklärung mit einer neuen Formularversion eingereicht, in der Sie die Anzahl Ihrer Tage und Ihren Anteil angeben. Unser spanischer Steuerkalender führt alle Termine auf und trägt sie mit einer Erinnerung in Ihren Handykalender ein.

Eine blaue Haustür mit einem Messing-Briefschlitz und roten Blumen an einer weiß getünchten Wand in Frigiliana

Möchten Sie die Steuererklärung lieber nicht selbst einreichen?

CasitaTax, unser Schwesterangebot, berechnet die Steuern für jeden Eigentümer, sendet Ihnen die Zahlen zur Freigabe, reicht die Steuererklärungen ein und erinnert Sie jedes Jahr daran. Ab 122 € pro Jahr.

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Ein Jahr versäumt? Modelo 210 verspätet einreichen

Viele Eigentümer erfahren erst Jahre nach dem Kauf von Modelo 210. Reichen Sie die Erklärung von sich aus verspätet ein, bevor sich die Steuerbehörde bei Ihnen meldet, und Sie zahlen einen Zuschlag statt einer Geldstrafe:

  • 1 % der Steuer sowie 1 % für jeden vollen Monat Verspätung im ersten Jahr;
  • 15 % nach 12 Monaten, danach zusätzlich Verzugszinsen;
  • ein Viertel weniger, wenn Sie den gesamten Betrag bei der Einreichung bezahlen.

Bei den €125.40 aus dem ersten Beispiel kostet ein Jahr Verspätung €18.81 zusätzlich. Wartet man, bis die Steuerbehörde den Fall entdeckt, beträgt die Geldstrafe mindestens 50 % der Steuer. Eine verspätete Erklärung ohne zu zahlenden Betrag kostet pauschal €100 (€200 nach einem Schreiben). Die Steuerbehörde kann eine Erklärung bis zu 4 Jahre nach Ablauf der Frist einfordern: Reichen Sie die noch offenen Jahre nach, beginnend mit dem ältesten. Auch für vergangene Jahre übernimmt CasitaTax die Einreichung.

Modelo 210 aus dem Ausland einreichen: Fragen von Eigentümern

Gibt es Modelo 210 auf Englisch?

Die Seiten der Steuerbehörde zum Modelo 210 und die dazugehörigen Hilfestellungen sind auf Englisch. Das Gesetz und die ausführlichen Anweisungen zu den einzelnen Feldern sind auf Spanisch: CasitaTax-Leitfaden zum Formular auf Englisch erklärt jedes Feld.

Brauche ich ein digitales Zertifikat?

Nur für die Online-Einreichung und -Zahlung: ein spanisches digitales Zertifikat oder Cl@ve. Ohne ein solches Zertifikat drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und zahlen bei einer spanischen Bank oder per Überweisung aus dem Ausland. Alternativ kann jemand die Einreichung für Sie übernehmen. Wir besorgen Ihr digitales Zertifikat, sobald Sie Ihre NIE haben.

Brauche ich in Spanien einen Steuervertreter?

In der Regel nicht. Wenn Sie in der EU leben, niemals; andernorts nur dann, wenn die Steuerbehörde Sie auffordert, einen zu benennen, etwa aufgrund Ihrer Einkünfte oder Ihrer Immobilie in Spanien oder wenn Sie in einem Land leben, das keine Steuerinformationen mit Spanien austauscht. Wenn Sie verpflichtet sind, einen Vertreter zu benennen, dies aber nicht tun, kostet Sie das 2.000 €. Jede andere Person kann die Einreichung mit Ihrer bei der Steuerbehörde registrierten Vollmacht für Sie übernehmen.

Werde ich doppelt besteuert?

Spanien besteuert Einkünfte aus einer Immobilie in Spanien. Ob auch Ihr Heimatland diese Einkünfte besteuert und die spanische Steuer anrechnet, hängt von den dort geltenden Vorschriften und dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien ab: Viele Länder besteuern überhaupt keine fiktiven Einkünfte. Bewahren Sie Ihre Modelo 210-Belege auf und fragen Sie bei Ihrem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung in Ihrem Heimatland nach.

Selbst einreichen oder mit CasitaTax?

SelbstCasitaTax
PreisKostenlos€122 pro Jahr, €374 mit Mieteinnahmen, €299 bei einem Verkauf
MiteigentümerJeder reicht seine eigene Erklärung ein2 inklusive, €54 pro zusätzlichem Eigentümer
SpracheAnleitungen auf Spanisch9 Sprachen
ErinnerungUnser SteuerkalenderJedes Jahr

CasitaTax ist unser Schwesterangebot innerhalb derselben Unternehmensgruppe wie AnchorLess und richtet sich an Eigentümer, die im Ausland leben. Der Dienst berechnet die Steuer für jeden Eigentümer, sendet Ihnen die Beträge zur Freigabe, bevor etwas eingereicht wird, reicht die Steuererklärungen bei der Steuerbehörde ein und sendet Ihnen jede eingereichte Erklärung sowie den Zahlungsbeleg. Die Steuer selbst wird unabhängig vom Preis des Dienstes an die Steuerbehörde gezahlt; die Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Es handelt sich um einen privaten Dienst, nicht um die Steuerbehörde. Ein lokaler gestor, ein spanischer Steuerberater, kann die Erklärung ebenfalls einreichen.

Ergänzender Service · CasitaTax

Ihre Modelo-210-Erklärung, für Sie eingereicht

  • Die Steuererklärung jedes Miteigentümers
  • Sie genehmigen zuerst die Angaben
  • Jährliche Erinnerung
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Inklusive Mehrwertsteuer. Die Steuer selbst wird an die Steuerbehörde gezahlt

So haben wir diesen Leitfaden geprüft

Die Vorschriften, Beträge und Gebühren in diesem Leitfaden wurden am 30. Oktober 2026 anhand der geltenden Rechtslage und der offiziellen Portale überprüft:

Verfasst von Brenda L., Umzugsexpertin bei AnchorLess. Dieser Leitfaden erläutert die allgemeinen Regeln. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Modelo 210 einreichen, wenn ich mein Zuhause nicht vermiete?

Ja. Nichtansässige zahlen jedes Jahr Steuern auf ein fiktives Einkommen aus einer spanischen Immobilie, die sie selbst nutzen, verleihen oder leer stehen lassen: 1.1% oder 2% ihres Katasterwerts, besteuert mit 19%, wenn Sie in der EU oder im EWR leben, und andernfalls mit 24%.

Wann ist die Frist für Modelo 210?

Für eine nicht vermietete Immobilie: bis zum 31. Dezember 2026 für 2025, danach vom 1. April bis zum 31. Dezember des Folgejahres für die Einkünfte ab 2026. Bei einer Vermietung mit zu zahlender Steuer: vom 1. bis zum 20. April des Folgejahres, beginnend mit den Mieteinnahmen vom Oktober 2026. Bei einem Verkauf: innerhalb der drei Monate nach dem Monat des Käufers.

Wie viel kostet Modelo 210?

Bei einer Wohnung mit einem seit 2012 neu festgesetzten Katasterwert von €120,000 zahlt ein alleiniger Eigentümer mit Wohnsitz in der EU für 2025 €250.80; zwei Eigentümer zahlen jeweils die Hälfte. Bei Werten, die vor 2012 neu festgesetzt wurden (2%), und einem Eigentümer im Vereinigten Königreich (24%): €576.

Muss jeder Eigentümer eine eigene Modelo 210 einreichen?

Ja. Jeder Eigentümer reicht eine Erklärung für seinen Anteil ein, auch ein Ehepaar: zwei Eigentümer, zwei Erklärungen. Nur bei einem Verkauf kann ein verheiratetes Paar, das beide im Ausland lebt, gemeinsam eine Erklärung einreichen.

Kann ich Modelo 210 aus dem Ausland einreichen und bezahlen?

Ja. Online mit einem spanischen digitalen Zertifikat oder Cl@ve; die Zahlung erfolgt per Lastschrift von einem europäischen Konto oder per Karte. Ohne ein solches Zertifikat drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und bezahlen per Überweisung in Euro von einer ausländischen Bank aus, unter Angabe des Zahlungscodes auf dem Formular.

Kann ich Modelo 210 ohne NIE einreichen?

Online nicht: Sie benötigen eine spanische Steuernummer. Auf dem ausdruckbaren Formular kann ein Eigentümer ohne eine solche Nummer direkt über das Formular eine Kennnummer für Nichtansässige erhalten und diese in den Folgejahren verwenden.

Zahlen Einwohner des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit mehr?

Ja: 24% statt 19% auf fiktive Einkünfte oder Mieteinnahmen; zudem können keine Ausgaben von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Ein Veräußerungsgewinn wird für alle mit 19% besteuert.

Was passiert, wenn ich Modelo 210 nicht einreiche?

Bei freiwilliger verspäteter Einreichung: 1% der Steuer zuzüglich 1% für jeden vollen Monat; nach einem Jahr 15%, zuzüglich Zinsen. Stellt die Steuerbehörde den Versäumnis zuerst fest, droht ein Bußgeld von 50% der Steuer. Sie kann die Steuer für jedes Jahr bis zu 4 Jahre nach Ablauf der Frist einfordern.

Benötige ich eine steuerliche Vertretung, um Modelo 210 einzureichen?

In der Regel nicht: Wenn Sie in der EU leben, niemals; andernorts nur, wenn die Steuerbehörde Sie auffordert, eine Vertretung zu benennen, oder Ihr Land keine Steuerinformationen mit Spanien austauscht. Jede Person, die Sie bevollmächtigen, kann die Erklärung für Sie einreichen.

Was bedeutet der Steuerabzug von 3% beim Verkauf durch einen Nichtansässigen?

Der Käufer behält 3% des Kaufpreises ein und führt den Betrag mit Modelo 211 an die Steuerbehörde ab. Anschließend reichen Sie innerhalb der drei Monate nach dem Monat des Käufers Modelo 210 für Ihren mit 19% besteuerten Gewinn ein und erhalten eine Rückerstattung, falls zu viel gezahlt wurde.

Team von AnchorLess
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